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Komplettpreis-Aktionen: "Kartellrechtlich problematisch"

18.12.2014 13:30 Uhr
Komplettpreis-Aktionen: "Kartellrechtlich problematisch"
Prof. Christian Genzow warnte die Vertreter der Händlerverbände davor, flächendeckenden Sonderpreis-Aktionen im Service zuzustimmen.
© Foto: Christian Genzow

Branchenanwalt Christian Genzow warnt Händlerverbände vor der Zustimmung zu Festpreis und Komplettpreis-Aktionen im Service.

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Festpreis- oder Komplettpreis-Aktionen im Service haben Konjunktur. Um vor allem Halter älterer Fahrzeuge wieder ins Autohaus zu locken, werden dabei bestimmte Arbeiten einschließlich Ersatzteile für ein konkretes Modell zum Festpreis angeboten. Einzelnen Händlern und Werkstätten steht diese Vorgehensweise frei.

Schwierig wird es, wenn ein Hersteller oder Importeur diese Aktionen für "alle teilnehmenden Händler" auslobt. "Das ist kartellrechtlich ausgesprochen problematisch", erklärte Prof. Christian Genzow in der letzten Woche vor der Fachgruppe Fabrikatsvereinigungen in Bonn. Der Kölner Jurist warnte die Vertreter der Händlerverbände davor, solchen flächendeckenden Sonderpreis-Aktionen im Service zuzustimmen. Sie riskierten damit ein Bußgeld. Das Bundeskartellamt sei bereits aufmerksam geworden.

Gemäß Paragraph 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) seien aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen von Unternehmen, die eine Beschränkung des Wettbewerbs bewirken, verboten. Darunter fielen insbesondere Preisabsprachen. Als solche könne man die oben genannten Aktionen der Importeure und Hersteller sehen. Wenn diese Unterlagen oder Werbemittel zur Verfügung stellten, dürften diese keine Preisbindung enthalten. "Von einer Gemeinschaftswerbung mit gleichen Preisen sollte ebenfalls abgesehen werden", so Genzow. (dp)

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KOMMENTARE


Detlef Rüdel

18.12.2014 - 12:41 Uhr

@ Dr. Genzow, da es sich hier nicht um eine "stringente Vorgabe" durch Hersteller-Importeur handelt, sondern um eine Empfehlung mit Festpreisen zu arbeiten, ist somit auch eine unerlaubte Preisabsprache nicht gegeben. Darüber hinaus entscheidet jeder Handelspartner-Vertragspartner, ob er sich dieser Empfehlung durch Hersteller-Importeur anschließen will. Anders sieht diese Angelegenheit bei Werkstattketten aus, wo der Bereich After-Sales zentral für eine Gruppe/n in Deutschland gesteuert wird. Hier ist in der Tat der Begriff der unerlaubten Preisabsprache dann zu prüfen, da alle Filialen sich dieser zentralen gesteuerten Maßnahme anzuschließen haben. (Werbung wird zentralisiert gesteuert). Hier kann keine freie Entscheidung aus der Sicht eines Unternehmers getroffen werden, da die entsprechenden Filialleiter Weisung gebunden sind und entsprechend Handeln müssen.


TomF

18.12.2014 - 22:21 Uhr

Alleine die Festpreisvorgabe der Hersteller ist ein Eingriff in den regionalen Wettbewerb und gehört meiner Meinung nach unterlassen.Die meisten Hersteller haben keine Ahnung von regionalen Gegebenheiten und kein Recht auf Preisvogaben dort.


Detlef Rüdel

19.12.2014 - 10:42 Uhr

@TomF sorry hier handelt es sich nicht um eine Festpreisvorgabe, sondern um eine unverbindliche Empfehlung seitens Hersteller-Importeurs, an dieser After-Sales Aktion teilzunehmen. Jeder Handelspartner entscheidet selbst ob er an dieser Aktion teilnehmen will. Mir ist zwar nicht bekannt für welches Fabrikat sie sprechen, aber Zwang sehe und habe ich dazu seitens von unserem Importeur nie erfahren. Darüber hinaus darf nicht vergessen werden, dass mehr als 60% des Deckungsbeitrages II aus dem After-Sales-Bereich generiert werden. Somit ist es legitim, sich aus dem Kuchen von derzeit 42 Mio. Fahrzeugen auf Deutschlands Straßen ein großes Stück davon heraus zu schneiden. Allein das Segment der Fahrzeuggruppe 4-6 Jahre liegt bei 10 Mio. Fahrzeugen in Deutschland, das sind 21,0% aller Fahrzeuge und beim Segment 7-10 Jahre sind es sogar 12 Mio. Fahrzeuge und 26% auf Deutschlands Straßen. Der Hersteller-Importeur, versucht hier, lediglich aus der Auswertung der After-Sales Daten, dem jeweiligen Partner (wenn überhaupt) ein Instrument zur besseren Ausschöpfung des After-Sales Potential, zur Verfügung zu stellen. Unter der betriebswirtschaftlichen Betrachtung, ist der Weg der richtige welcher hier vom Ansatz durch den Importeur-Hersteller verfolgt wird. Dazu empfehle ich die Studie von Roland Berger: Maßkonfektion im After-Sales aus dem Jahr 2013/14 (Servicedifferenzierung entlang der Kundenwünsche). Darüber hinaus verweise ich hier noch einmal auf meinen 1 Kommentar zu diesem Thema.


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