Letzte Frist
Datenschutz – Die Umsetzungsfrist für die Datenschutznovelle II läuft zum 31. August 2012 aus. autohaus-juristen rechtsanwälte g. haug & partner
Aus der Praxis ergibt sich, dass teilweise noch immer ein allzu sorgloser Umgang mit Kundendaten vorhanden ist. 2009 wurden zwei Novellen zum Bundesdatenschutzgesetz erlassen. Die Novelle I betrifft den Umgang mit Schuldnerdaten, das Verhalten von Auskunfteien und die datenschutzkonforme Bildung von Wahrscheinlichkeitswerten (sog. Scoring zur Bonitätseinschätzung) sowie die diesbezügliche Aufklärung des Schuldners. Die Novelle II befasst sich mit dem Umgang mit Kundendaten. Hiernach hat bis zum 31.08.2012 jeder Unternehmer dafür Sorge zu tragen, dass er mit „sauberen“ Datenbanken arbeitet. Die Regelungen sind umfänglich und können im Rahmen des vorliegenden Beitrages nur in einigen wichtigen Teilbereichen dargestellt werden.
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