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Reparaturauftrag und Rechnung: Klassische Streitfälle mit dem Kunden

14.06.2012 08:47 Uhr
Gerichtsentscheidung
Die ARAG-Versicherung hat klassische Streitfälle mit Werkstattkunden zusammengefasst.
© Foto: Junial Enterprises / shutterstock

Die Rechtsexperten der ARAG-Versicherung haben die klassischen Streitfälle in der Werkstatt zusammengefasst. Die an Endkunden gerichteten Tipps sind auch für Unternehmer interessant.

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Ärger mit dem Kunden droht immer dann, wenn die Reparatur/Rechnung aus seiner Sicht nicht wie erwartet oder vereinbart ausfällt. Dabei richtet sich die Vergütung für die durchgeführten Arbeiten nach den getroffenen Vereinbarungen.

Wenn so eine Vereinbarung fehlt, fällt laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) eine ortsübliche Vergütung an. Etwas anderes gilt nur bei anderslautender Vereinbarung zwischen der Werkstatt und dem beauftragenden Kunden.

Klingt ganz einfach – trotzdem kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Werkstatt. Die ARAG-Versicherung hat ein paar klassische Streitfälle zusammengefasst.

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