Schützen & nützen
Datenschutz-Seminar E Die AUTOHAUS Akademie zeigt, wie man die Daten von Kunden und Mitarbeitern gesetzeskonform schützt und nützt.
Mit der Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) baut der Gesetzgeber hohe Hürden für die Kontaktpflege auch zu bestehenden Kunden auf. Nach der sog. Opt-in-Klausel dürfen Autohäuser ihre Kunden nur noch nach ausdrücklicher Einverständniserklärung kontaktieren. Je nach Kontaktmedium gelten hier spezielle Regelungen. Die Übergangsfrist für Daten, die vor dem 1. 9. 2009 erhoben wurden, läuft zum 31. August 2012 aus. Für das Marketing bedeutet das, dass dann sämtliche Neuregelungen zu erfüllen sind, um Abmahnungen und hohe Bußgelder zu vermeiden.
Die AUTOHAUS Akademie bietet zu diesem brisanten Themenfeld ein Seminar an drei Terminen an, das das Thema für Autohäuser umfassend und praxisnah behandelt (s. Kasten). Die beiden…
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