Steuerprivilegien – wer profitiert?
Steuerrecht – Im Vergleich zu Arbeitnehmern werden Unternehmer beim Thema Steuerfreistellung schlechter behandelt. Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner WPG
Bekanntermaßen ist das deutsche Steuerrecht höchst kompliziert und – wie wir mehrfach dargestellt haben – auch immer unsystematischer und vielfach wider jeder Logik. So gibt es viele insbesondere auch aus wahltaktischen Überlegungen geprägte Steuer-„Privilegien“, z. B. die Übungsleiterpauschale, den Abzugsbetrag für Handwerkerleistungen, den Arbeitnehmerpauschbetrag und die Steuerfreiheit der Privatnutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte sowie deren Zubehör durch Arbeitnehmer.
Nur Arbeitnehmerfälle!
Diese letztgenannte Regelung, dass nämlich Arbeitnehmer die Mitbenutzung oder Überlassung von elektronischen Geräten durch deren Arbeitgeber nicht als Sachlohn versteuern…
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