Autohäuser und Werkstätten, die Fahrzeuge oder Ersatzteile über das Internet vertreiben, sollten sich dringend vergewissern, ob die von ihnen verwendete Widerrufsbelehrung den seit 13. Juni 2014 geltenden Regelungen entspricht. Wie AUTOHAUS aus gut unterrichteten Kreisen erfuhr, plant der Deutsche Konsumentenbund ab 13. September 2014 die Verwendung alter Widerrufsbelehrungen abzumahnen. Aufgrund des bisherigen Verhaltens des Verbandes sei die drohende Abmahnwelle ernst zu nehmen, hieß es.
Der Konsumentenbund ist in das Lobby-Register der Europäischen Kommission als Vertreter der Verbraucherinteressen eingetragen. Er betreibt nicht-gewerbsmäßige Verbraucherberatung und -information und ist qualifizierte Einrichtung im Sinne des Unterlassungsklagengesetzes. Er darf daher Unterlassungsansprüche nach dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) geltend machen. (dp)
Dateils zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie erklärt AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig: http://www.autohaus.de/recht-und-steuern/autohaus-steuerluchs-eu-verbraucherrechte-ab-13-juni-gelten-neue-regeln-1367146.html
TomF