VW-Betriebsräte sollen nach einem Zeitungsbericht auch weiterhin gleichzeitig als Abgeordnete im Bundestag, in Landtagen oder im Europaparlament tätig sein dürfen. Sie sollen aber als Abgeordnete kein volles Volkswagen-Gehalt erhalten, berichteten die "Wolfsburger Nachrichten" in ihrer Dienstagausgabe. Die Bezahlung solle anteilig zur erbrachten Leistung für den VW-Konzern gestaffelt werden. Zudem solle es künftig klare Vorgaben für die Dokumentation aller Tätigkeiten von Abgeordneten geben, die weiter im Betriebsrat arbeiten. Der Betriebsrat ziehe damit die Konsequenzen aus der seit Ende Dezember andauernden Gehaltsaffäre. Eine Sprecherin des Gremiums lehnte auf Anfrage eine Stellungnahme zu dem Bericht ab. Betriebsratschef Klaus Volkert werde sich am Mittwoch auf einer Versammlung in Wolfsburg zu dem Thema Nebentätigkeiten äußern. Nach wachsendem politischen Druck hatte VW Mitte Januar die Namen von sechs SPD-Bundestags- und Landtagsabgeordneten genannt, die neben ihren Diäten zusätzlich weiter Gehalt von dem Autohersteller bezogen hatten. (dpa)
VW-Betriebsrat zieht Konsequenzen aus Gehaltsaffäre
Zeitung: Arbeitnehmervertreter dürfen weiter als Abgeordnete tätig sein – aber bei weniger Gehalt