-- Anzeige --

Wettbewerbsrecht: Impressen müssen vollständig sein

Bei Abmahnungen wegen angeblich unvollständiger Impressen auf Onlinebörsen sollen sich Betroffenenan die ZLW wenden.

Die Zentralvereinigung des Kfz-Gewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs warnt vor umfangreichen Abmahnungen, weil in Online-Werbeanzeigen angeblich kein oder ein falsches Impressum vorhanden ist.


Datum:
19.01.2010
12 Kommentare

-- Anzeige --

Impressumsangaben im Internet müssen immer vollständig sein. Seit letzter Woche sind bei der Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs (ZLW) Informationen über mehr als 300 gleichlautende Abmahnungen des Autohauses Reising Automobile GmbH aus Mömbris, vertreten durch Rechtsanwalt Pintsch eingegangen. Inhalt der Abmahnung ist, dass in Werbeanzeigen in der Automobilbörse Autoscout24 angeblich kein oder ein falsches Impressum vorhanden sei. Der Anwalt fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe von 3.000 Euro sowie die Übernahme der Rechtsanwaltskosten auf Basis eines Streitwertes von 15.000 Euro in Höhe von 899,40 Euro. Die ZLW prüft derzeit, ob angesichts der großen Anzahl gleichlautender Abmahnungen diese rechtens sind. Betroffene Unternehmer sollten sich bei der ZLW (e-mail: zlw@kfzgewerbe.de) melden. (dp) Nachfolgend sind noch einmal - zur Wissensauffrischung - die nach § 5 TMG geforderten Pflichtangaben aufgeführt, die in einem Internet-Impressum auftauchen müssen: 1. Name und die Anschrift des Diensteanbieters (z.B. Autohaus als Betreiber einer Homepage), unter der er niedergelassen ist, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen, 2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der E-Mail-Adresse, 3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, 4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das der Diensteanbieter eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer, 5. Pflichtangaben besonderer Berufsgruppen (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater) über a) die Kammer, welcher der Diensteanbieter angehört, b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind, 6. Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a UStG, soweit diese erteilt wurde (oder in Zukunft die Angabe der noch zu erteilenden Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c AO), 7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


Heinz Müller

19.01.2010 - 18:19 Uhr

Ein Kanntholz wäre die korrekte Antwort auf eine Abmahnung.


André Uhlig

19.01.2010 - 20:32 Uhr

Das Sache mit dem unvollständigen Impressum wir immer wieder zum Thema. Gerade in den kostenlosen Börsen wird dem oft kein Augenmerk geschenkt. Dann sind schnell mal windige Anwälte dabei dem Autohaus eine Abmahnung zu schicken, meist auch nur als Fax. Wir als Dienstleister im Bereich Internetmarketing weisen regelmäßig darauf hin und überprüfen unsere Kunden auch so gut es geht. Daher gab es bisher keine Probleme. André Uhlig Vertriebsleiter der twoonix® Software GmbH - Produktbereich twoocar® www.twoocar.com


Hans Müller

20.01.2010 - 09:07 Uhr

Im besagten Fall handelt es sich dem Vernehmen nach um eine rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung. Wir sind selbst betroffen und warten derzeit noch auf eine Stellungnahme unseres Anwalts. Fakt ist: Bei solchen Massenabmahnungen handelt es sich um eine miese Geschäftemacherei. Noch dazu ist hier ein "Autohaus" im Spiel, welches sich vorgeblich durch diesen windigen Anwalt vertreten lässt, selbst aber kaum ernstzunehmend auftritt: Ein Schotterplatz mit einer Holzhütte als Büro... Was soll man da noch denken?


Dieter M. Hölzel

20.01.2010 - 10:45 Uhr

Es soll da ja arbeitslose Advokaten geben, die in Großstädten sich als Taxifahrer verdingen wollten, aber nachdem sie keinen Stadtplan lesen können, verlegen sie sich auf windige Abmahnungen. Diese Leute ziehen einen ganzen Berufsstand in den Schmutz und zerstören das Ansehen der Juristen insgesamt. Ob der Anwaltsverein diesem Treiben Einhalt gebie- ten kann wird man sehen und bleibt nur zu hoffen. Bei den EU-Richtli- nien jedweder Form droht auch Ungemach in großem Ausmaß, unsäglich was da alles verlangt wird und mit einem ordentlichen Geschäftsablauf und praxisorientiert nichts mehr zu tun hat. Diesen Eurotheoretikern muß dringend das " Handwerk " gelegt werden, aber von wem ??? Vielleicht von den politischen Parteien, die diese Leute in solche Positionen hieven,oder vielleicht auch aus der nationalen Politik "entsorgen"?


Heinrich Plätzel

20.01.2010 - 14:30 Uhr

Früher wurden solche Personen sofort verhaftet und eingesperrt ...nicht alles war früher schlecht . Ich empfehle mich


Roland Huber

20.01.2010 - 14:46 Uhr

Dann sind wir mal auf die Web-Seite des nämlichen Unternehmens gespannt.


A. Aslau

20.01.2010 - 14:48 Uhr

Kenne leider auch Idioten, die mit Abmahnungen als "Händler" Ihren Urlaub finanzieren und deren Anwälte dadurch ihr Häuschen. So etwas gehört ein Riegel vorgeschoben, der Anwalt sollte an der weiteren Ausübung seiner "Tätigkeit" gehindert werden.


Heinrich Plätzel

20.01.2010 - 15:34 Uhr

Ja das ist richtig Herr A. Aslau , solchen Anwälten sollte man an der Ausübung ihrer Tätigkeit hindern . Man sollte sofort eine Spezialeinheit beauftragen und die Personen inkl. Mitwisserschaft ( von mir aus auch der ganze Familienstammbaum ) abholen und ins tiefste Russland bringen .Dort könnten die Personen im Straßenbau tätig werden , so das ich eine bessere Wegstrecke für meine S-Klasse bekomme .Ich empfehle mich


Marc Giradelli

20.01.2010 - 15:52 Uhr

"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen" Dieser Satz steht auf der Internetseite des Anwalts, unter dem Punkt "Heiteres" mit der Überschrift "auch Juristen haben manchmal etwas zu lachen" Dem und seiner Familie ist nur zu wünschen, dass ihm das Lachen nicht plötzlich vergeht.


Hans von Ohain

20.01.2010 - 16:32 Uhr

Auch, wenn es sich hier mal wieder um eine rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung handeln sollte, steht doch die Frage im Raum, warum die betroffenen Händler kein Impressum vorweisen können?! Schuld sind wohl immer die anderen: der Dudenhöffer, die Anwälte, die Versicherungen, die Politiker, die Verbände, die Hersteller, die Banken, die Kunden usw. Ich möchte keinen der Genannten reinwaschen, doch Selbstverantwortung würde vielen (nicht allen!) Kommentatoren auch mal gut stehen.


Kinkel

20.01.2010 - 17:17 Uhr

Ich kann allen Betroffenen Händlern nur folgende Seite empfehlen: http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-rechtsmissbrauch.htm Außerdem scheint Herr Reisig nicht mehr auf autoscout24 vertreten. Klaus Kinkel


Topcu

21.01.2010 - 09:52 Uhr

Arena aus GE/Schalke, liebe Leser und betroffene: Leider verstehe Ich nicht wieso Autoscout24.de bei der Anmeldung direkt auch nach dem Impressum fragt und die Anmeldung ohne den fehlenden Daten für den Impressum Bereich nicht akzeptiert. Die wissen doch, dass es verboten oder strafbar ist???!!! Oder haben die Ihre Finger mit im Spiel? Dann soll verdammt nochmal bei der Anmeldung der Bereich Impressum genauso als Pflichtfeld hinterlegt sein wie die anderen Pflichtfelder, oder...??? Zum anderen: Wer hat denn überhaupt ein Schreiben per Fax oder per Einschreiben von der RA-Kanzlei Pintsch und Knoll bekommen ??? Solch ein wichtiges Schreiben wo ein Betrag gefordert wird mit einer Zeiteinräumung MUSS doch per Einschreiben/Rückschein rausgeschickt werden? Also Ich habe nichts bekommen :) !!! Und Ihr?!?!?!


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Auto News für die Automobilbranche: AUTOHAUS ist eine unabhängige Abo-Fachzeitschrift für die Automobilbranche und ein tagesaktuelles B2B-Online-Portal. AUTOHAUS bietet Auto News, Wirtschaftsnachrichten, Kommentare, Bilder und Videos zu Automodellen, Automarken und Autoherstellern, Automobilhandel und Werkstätten sowie Branchendienstleistern für die gesamte Automobilbranche. Neben den Auto News gibt es auch Interviews, Hintergrundberichte, Marktdaten und Zulassungszahlen, Analysen, Management-Informationen sowie Beiträge aus den Themenbereichen Steuern, Finanzen und Recht. AUTOHAUS bietet Auto News für die Automobilbranche.