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Wirbel um Milberg-Äußerungen zur Kfz-GVO

07.02.2002 13:20 Uhr
Für die Schirm-GVO: BMW-Chef Joachim Milberg

BMW-Chef stellt gesonderte Behandlung der Autoindustrie beim Vertrieb in Frage - und erntet ein reges Medienecho

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BMW-Chef Joachim Milberg stellt die spezifische Behandlung der Autoindustrie beim Vertrieb in Frage - und löst damit Spekulationen in den Medien aus. "Die aktuelle Diskussion wirft die Frage auf, ob eine gesonderte Behandlung der Automobilindustrie beim Vertrieb überhaupt notwendig und sinnvoll ist", so Milberg in der Donnerstagausgabe der "Süddeutschen Zeitung" (SZ). Nach Ansicht von BMW seien die allgemeinen EU-Wettbewerbsregeln auch für den Vertrieb in der Automobilindustrie völlig ausreichend, sagte er laut Zeitung. "Damit steht der Autobauer im Widerspruch zu anderen Vertretern der Branche, zum Verband der Autoindustrie (VDA), und zur Meinung von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD)", so die "SZ". SPIEGEL Online geht rhetorisch noch einen Schritt weiter: "BMW-Chef Milberg fühlt sich offenbar stark genug, um es mit jeder Art von Konkurrenz aufzunehmen. Im Streit über die Liberalisierung des Autohandels geht er auf Konfrontationskurs zur Mehrheit seiner Branchenkollegen - und zu Gerhard Schröder", vermeldete der Online-Dienst am Donnerstag Nachmittag. Schirm-GVO statt Kfz-GVO BMW-Sprecher Uwe Mahla kritisierte diese Interpretationen gegenüber AUTOHAUS Online. "Milberg drückte sein Votum für die Schirm-GVO aus, nicht für eine völlige Freigabe des Autohandels", sagte Mahla. "Die Forderung der BMW Group besteht darin, dass die Automobilindustrie entsprechend dieser Verordnung behandelt wird, die den Wettbewerb in anderen Branchen regelt." Die so genannte Schirm-GVO ist eine Branchen übergreifende Vorschrift für alle selektiven Vertriebssysteme und kommt z.B. in der Bekleidungsindustrie - etwa bei Boss oder Armani - zum Einsatz. In ihr ist kein genereller Gebietsschutz mehr vorgesehen, jedoch bleibt die Anwendung qualitativer Selektionskriterien - u.a. Corporate Identity - wirksam. Der Weiterverkauf von Waren an nicht-autorisierte Wiederverkäufer ist verboten, die Weitergabe technischer Informationen etwa an freie Werkstätten wäre nicht geregelt. Ebenso die Kündigung des Vertragsverhältnisses. BMW sehe in Montis Neufassung der GVO mehr Nachteile als Vorzüge, schreibt die "SZ" in diesem Zusammenhang. Unter der neuen Verordnung sei es beispielsweise sehr viel schwieriger, Händlerbetriebe zu kündigen. "Das erschwert den Gang der Geschäfte", zitiert die "SZ" eine namentlich nicht genannte BMW-Quelle.

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