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Autohersteller: Tacho-Betrüger mit aller Härte verfolgen

Autohersteller: Tacho-Betrüger mit aller Härte verfolgen
Nach Schätzungen wird bei jedem dritten Gebrauchtwagen in Deutschland am Tacho gedreht.
© Foto: DAT

Moderne Technik allein kann Tricksereien beim Kilometerstand nicht verhindern, meint der VDA. Vielmehr sollte der Verkauf und Besitz von Manipulationsgeräten unter Strafe gestellt werden.


Datum:
09.07.2015
5 Kommentare

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Die deutschen Autohersteller fordern Polizei und Staatsanwälte auf, "massiv gegen Tacho-Betrüger vorzugehen". Moderne Technik allein könne Manipulationen beim Kilometerstand nicht verhindern, warnte der Verband der Automobilindustrie (VDA) am Donnerstag in Berlin. Bei jedem dritten Gebrauchtwagen in Deutschland werde nach Schätzungen am Tacho gedreht, betonte der Automobil-Club Verkehr (ACV).

Gemeinsam mit dem Verein "Initiative gegen Tachomanipulation" forderte der Autofahrer-Club, dass die Hersteller Tacho-Betrug mit Hilfe von sicheren Computerchips verhindern. Zudem sei eine zentrale Dokumentationsstelle für Kilometerstände notwendig.

Diesen Ansatz sieht der ADAC kritisch, da dem Verbraucher eine falsche Sicherheit suggeriert werde. "Viele dieser Datenbankeintragungen beginnen erst mit der ersten Hauptuntersuchung (HU), wenn das Fahrzeug drei Jahre alt ist. Kriminelle, die ein Auto manipulieren und dadurch seinen Wiederverkaufswert steigern wollen, könnten beispielsweise vor einer HU den Kilometerstand des Pkw gezielt verändern." Das Ergebnis mit dem vermeintlich echten Kilometerstand bekämen sie dann sogar noch "amtlich" bestätigt.

Wirtschaftlicher Milliarden-Schaden

Der ACV schätzt den wirtschaftlichen Schaden durch Tacho-Trickser auf sechs Milliarden Euro pro Jahr. "Wenn durch veränderte Tachostände Service-Intervalle verlängert werden, ist das auch ein Sicherheitsrisiko", warnte der Vorsitzende Lars Wagener.

Die Industrie sieht sich beim Manipulationsschutz im ständigen Wettlauf mit Tacho-Betrügern, die schnell auf die neueste Technik im Auto reagierten. Der VDA fordert, den Besitz und Verkauf von Geräten unter Strafe zu stellen, mit denen sich am Tacho drehen lässt. (dpa)

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KOMMENTARE


Michael Kühn

09.07.2015 - 16:17 Uhr

Ich denke, das ist ein durchaus sinnvoller Gedankengang. Bei Radarwarnern ist ein funktionstüchtiges Warngerät im Auto seit Jahren ein "Damokles-Schwert". Gerade im vernetzten Zeitalter ist es für mich völlig unverständlich, warum z.B. Km-Stände teilweise nicht nachvollziehbar sind. Wenn ich wegen TüH-Untersuchung mein Auto in die Werkstatt gebe, sind die Km-chens dokumentiert, ergo sollten diese Daten abrufbar sein, ebenso auch die bei den Werkstattbesuchen. Ergo In Verbindung mit der Fgstnr. wären Km-Stände an einer vertrauensvollen Einrichtung sicher gut untergebracht. Es ist ausschließlich eine Frage der entsprechenden Vernetzung, MK


Schmidt

09.07.2015 - 16:42 Uhr

Und wer spricht über den Schaden, der durch verunsicherte Kunden entsteht, die denken, dass jeder Händler solche Fahrzeuge verkauft?


Forster A.

10.07.2015 - 09:46 Uhr

Schaden ca. 10.000€ !!! aktuell Juli 2015 hatten wir einen Kunden im Autohaus der einen 535d tour.F11 EZ 2011 mit voller Ausstattung in Frankfurt von einen privaten Verkäufer das Auto erwarb, der Verkäufer war Rumänischer Staatsbürger das Auto abgemeldet und auf einen neutralen Verkaufsplatz in Frankfurt übergeben, der Käufer hat sich nicht den Ausweis zeigen lassen, somit hätte er den Kunden legitimieren können. Kam zu uns um das Auto einen FZ Check zu unterziehen dabei stellten wir fest das der KM Stand von 245000 KM auf 83000 KM manipuliert wurde! Kaufpreis 28.500,-€ wenn das Auto tatsächlich nur 83000 KM gehabt hätte wäre das Auto auch 35.000,-€ Wert gewesen, aber bei 245000 KM aber nur ca.18.000,-€ die Manipulation hätte auch ein Gutachter sehr schwer erkennen können da sich das Auto in einem Topzustand befand! professionelles Vorgehen: Lack perfekt aufbereitet, Lederpolster auf der Sitzfläche erneuert usw... zum Glück sind in der FZ Hysterie die Gewährleistung sowie Garantie arbeiten mit den KM Ständen hinterlegt ! Ich denke eine Strafe von 1Jahr Gefängnis wurde hier Abhilfe bringen! Wie man sieht ist der wirtschaftliche Schaden enorm hoch! Wir haben den Kunden geraten zur Polizei zu gehen und eine Betrugsanzeige zu machen. Nach langen hin und her bei der Polizei wollte diese gar nicht in der Sache ermitteln denn wenn der Schaden nicht über 2000,-€ Nachweislich beträgt ermittelt die Kriminalpolizei gar nicht!


N.Eutrum

10.07.2015 - 12:23 Uhr

"...wenn der Schaden nicht über 2000,-€ Nachweislich beträgt ermittelt die Kriminalpolizei gar nicht!" Sie aber schreiben doch : Falls das Fahrzeug 83.000 KM gefahren hätte wäre es 35.000,-- € Wert gewesen - Aufgrund der tatsächlichen 245.000 KM aber nur ca. 18.000,---€ . Somit haben wir doch hier einen Schaden von ca. 17.000,-- € !!! Kein Grund zu handeln ??? An alle zwielichtigen Autoverkäufer in Deutschland : Herzlich Willkommen !!!


Bader

10.07.2015 - 15:34 Uhr

Wer glaubt, man könne den wahren KM-Stand in einem Chip sicher und unangreifbar im Fahrzeug abspeichern, der irrt. Die Szene kennt eine ganze Anzahl an Speicherstellen im Fahrzeug, weiß, wie man auf diese zugreifen und diese manipulieren kann. Wie mit Diebstahlsicherungen ist es immer ein Wettlauf mit der Zeit, neue, vorübergehend "sichere" Speicherstellen in den Steuergeräten anzulegen.Das Fahrzeug selbst als Datenquelle ist daher unsicher.Die Polizei...(gähn).Daher ist in der Tat nur eine Info-Datenbank nützlich, die verschiedene Ereignisse, Datumsangaben und KM-Stände speichert und deren Plausibilität dokumentiert bzw. hinterfragt. "Man müsste..." also.Aber wer?Und wo bleibt der Datenschutz in Deutschland?Würde eine Organisation wie z.B. der ZDK oder die DAT eine solche Datenbank betreiben, würde das zunächst Geld kosten. Sowohl für die Pflege der Daten, das Sammeln der Daten als auch (Anreiz!) für den Preis der Daten. Z.B. könnte ein Autohaus pro automatisierter Meldung "VIN + Datum + KM-Stand + Wartungs-Ereignis)" einen Betrag von 0,50 € erhalten, da könnte sich der Aufwand für den meldenden Betrieb lohnen, die Meldungen würden also (monatlich automatisiert) erfolgen. Der Fahrzeughalter könnte mit Erteilung des Reparaturauftrages im Autohaus / TÜV / DEKRA die Weitergabe der Daten autorisieren. Und am Ende könnten ZDK / DAT das Geld wieder einspielen, indem sie gegen einen Preis von 100 € ein Zertifikat verkaufen, dass den Plausibilitäts-Check bestätigt. In UK ist so ein Zertfikat seit vielen Jahren die Basis für einen guten (=hohen) GW-Preis.Für die Branche wäre es eine Notwendigkeit zur Ehrenrettung des GW-Geschäfts, abber auch zur Alleinstellung des Fach-Handels gegenüber freien "Buden" und den privaten Anbietern. Daher denke ich, dass es wirklich eine Aufgabe für den ZDK wäre.Bereits in ca. 4-5 Jahren wäre Licht am Ende des Tunnels.Man müsste nur...MB


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