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Bochumer Mitarbeiter: Opel lässt Abfindungen neu berechnen

Nach Beschwerden von ehemaligen Opel-Mitarbeitern in Bochum lässt der Autobauer alle Abfindungen neu berechnen.

Hunderte Mitarbeiter hatten sich beschwert, dass die meist Anfang Februar ausgezahlten Abfindungen zum Teil um 15.000 Euro geringer ausgefallen seien als erwartet.


Datum:
10.03.2015
3 Kommentare

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Nach Beschwerden von ehemaligen Opel-Mitarbeitern in Bochum lässt der Autobauer alle Abfindungen neu berechnen. Das kündigte das Unternehmen am Montag an. Hunderte Mitarbeiter hatten sich beschwert, dass die meist Anfang Februar ausgezahlten Abfindungen zum Teil um 15.000 Euro geringer ausgefallen seien als erwartet.

Das hatte laut Opel ausschließlich steuerliche Gründe: Der Steuerabzug sei zunächst hoch angesetzt worden, die Mitarbeiter hätten das fehlende Geld aber über den Jahresausgleich zurückbekommen. Nun sei eine andere Abrechnungsmethode gewählt worden, und der Netto-Auszahlungsbetrag steige damit. Es sei aber möglich, dass das Finanzamt später Geld zurückfordere.

Ein Sprecher der Gewerkschaft IG Metall in Bochum äußerte sich zufrieden. Die ersten Mitarbeiter hätten die Nachzahlungen bereits auf dem Konto, sagte er. Opel hatte bei der Werksschließung mit gut 3.000 Mitarbeitern insgesamt gut 550 Millionen Euro für Abfindungen und eine zweijährige Jobbörse bereitgestellt. Nach Berechnung der Arbeitnehmervertreter erhielten die meist viele Jahre beschäftigten Opelaner eine durchschnittliche Abfindung von 125.000 Euro, die versteuert werden muss. (dpa)

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KOMMENTARE


Tom

10.03.2015 - 12:25 Uhr

Abfindungen zu versteuern ist auch soi ein Piratenstreich .


Kalimba

10.03.2015 - 21:36 Uhr

Die Nachzahlung haben die Bochumerauch redlich verdient nach jahrelanger Zukunftsangst und Verzichtsrunden.


D.Buschhorn

11.03.2015 - 09:30 Uhr

Trotz des immer sehr schmerzlichen Verlustes eines Arbeitsplatzes sind die Opelaner aber m.E. doch noch gut bedient. Die durchschnittliche Abfindung von 125.000 € entspricht in etwa dem zweieinhalbfachen Jahreslohn ( brutto ) eines gut verdienenden Facharbeiters.Aus meinem Bekanntenkreis liegen Fälle vor wo es bei Verlust des Arbeitsplatzes null Abfindung gab, teilweise Restlohn ausstand und der Weg direkt zum Arbeitsamt führte. Warum sollen daher solche Zahlungen nicht versteuert werden?. Wertfrei betrachtet sind solche Zahlungen ja nichts anderes als Lohn/Gehälter oder Boni.


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