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Aktionäre klagen gegen VW-Holding: Winterkorns heikle Doppelrolle

28.07.2021 14:50 Uhr | Lesezeit: 5 min
Justitia; Justiz; Gericht; Gerechtigkeit; Rechtsprechung; Gesetz; Urteil; Unabhängigkeit; neutral
Im Kern soll nun grundsätzlich juristisch geklärt werden, welche Seite recht hat - dabei geht es auch um die besondere Rolle der PSE.
© Foto: Brian Jackson / stock.adobe.com

Im Dieselskandal fühlen sich längst nicht nur Autobesitzer, sondern auch Aktionäre hinters Licht gefühlt. Im Fall des VW-Konzerns und der Muttergesellschaft Porsche SE ist die juristische Aufarbeitung auf diesem Gebiet besonders komplex.

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Martin Winterkorn war gar nicht da, aber zum Auftakt des von Aktionären angestrengten Musterverfahrens gegen die VW-Dachgesellschaft Porsche SE (PSE) schnell ein Thema. Als der Dieselskandal Mitte der 2010er-Jahre aufkam, fungierte der einstige Top-Manager nämlich nicht nur als VW-Chef, sondern zugleich auch als Vorstandsboss der in Stuttgart ansässigen Holding. Er hatte damit – wie andere Manager – eine Doppelrolle inne, die in dem am Mittwoch gestarteten Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart noch eine größere Rolle spielen könnte. "Wenn der Winterkorn was gewusst hat für VW, hat er es dann auch für Porsche gewusst?", fragte der vorsitzende Richter Stefan Vatter salopp – noch ohne darauf an Tag eins des Verfahrens in einer Veranstaltungshalle in Leinfelden-Echterdingen bei Stuttgart eine Antwort zu geben.

Im juristischen Aufarbeitungsmarathon des VW-Dieselskandals ist das Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die PSE ein weiterer Baustein. Im Kern geht es hier um die Frage, ob die Holding ihre Aktionäre zu einem früheren Zeitpunkt über das Ausmaß der Affäre bei VW hätte informieren müssen. Die Kläger argumentieren, dass sie – im Unwissen über die Dieselbetrügereien – vor Jahren zu viel Geld für ihre PSE-Aktien bezahlt haben. Ihre Argumentation: Wenn VW und dann auch die Holding die Märkte früher über den Skandal informiert hätten, hätte das auch früher den Aktienkurs gedrückt und sie hätten weniger für ihre Anteile bezahlen müssen.

Zu klären sein wird vor allem, ob und unter welchen Umständen die PSE als VW-Dachgesellschaft überhaupt eigenständig zur Veröffentlichung von Börsen-Pflichtmitteilungen über kursrelevante Vorgänge bei VW verpflichtet war. Die PSE ist zwar Hauptaktionärin von VW, hat aber selbst kein operatives Geschäft. Die PSE beharrt daher darauf, dass die Klagen «offensichtlich unbegründet» seien. Man sei eine Beteiligungsholding und kein Autobauer, daher sei man auch nicht mit der Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb von auffällig gewordenen Dieselmotoren befasst gewesen.

Die Kläger wiederum verweisen auf die enge Verzahnung von VW und der PSE. So hatten bei Bekanntwerden des Dieselskandals viele ranghohe Manager Posten in beiden Unternehmen – darunter auch Winterkorn, der sogar Chef beider Gesellschaften war. Auch heute gibt es noch solche Doppelrollen, so ist PSE-Vorstandschef Hans Dieter Pötsch beispielsweise amtierender Chef des VW-Aufsichtsrats.

Bereits seit September 2018 läuft am Oberlandesgericht Braunschweig ein Kapitalanleger-Musterverfahren zur Frage, ob VW selbst seine Aktionäre hätte früher über die finanziellen Folgen des Dieselskandals informieren müssen. Angesichts weitgehend ähnlicher Sachverhalte hatte das OLG Stuttgart ein eigenes Verfahren zur Rolle der PSE zunächst abgelehnt. Doch der Bundesgerichtshof kippte diesen Entscheid Mitte 2020 und begründete das damit, dass es in dem Braunschweiger Verfahren um öffentliche Kapitalmarktinformationen von Volkswagen gehe, in Stuttgart aber um solche der Porsche SE. Dass Vorgänge bei VW mittelbar in beiden Verfahren von Bedeutung seien, sei dabei nicht entscheidend.

Britischer Fonds als Musterkläger

Zum Musterkläger hat das OLG einen britischen Fonds erklärt, der einen Anspruch von 5,7 Millionen Euro geltend macht. Daneben gibt es weitere Kläger als sogenannte Verfahrensbeteiligte, so dass die Schadenersatzansprüche insgesamt bei 8 Millionen Euro liegen. Bei der Summe handelt es sich aber nur um einen Bruchteil der insgesamt vor Gerichten schon geltend gemachten Ansprüche in hoher dreistelliger Millionenhöhe gegen die PSE, da sich längst nicht alle Kläger am Musterverfahren aktiv beteiligen. Über die Höhe einzelner Ansprüche verhandelt das OLG nun nicht – es geht stattdessen um die Frage, ob die Kläger prinzipiell überhaupt Anrecht auf Geld haben.

Nachdem Senat und die Anwälte beider Seiten zum Auftakt des Musterverfahrens hauptsächlich organisatorische Dinge klärten, steht nun erst mal wieder eine Pause an. Weiterverhandelt werden soll erst am 9. und 10. November, wie schon am Mittwoch in der Filderhalle in Leinfelden-Echterdingen. Wie lange das Musterverfahren insgesamt dauert, ist offen. Bis juristisch endgültig Klarheit über die Rechtmäßigkeit von Schadenersatzansprüchen der Anleger gegen die PSE herrscht, dürften aber wohl Jahre vergehen.

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