Schrempp-Rückzug: BaFin verhängt Bußgeld gegen DaimlerChrysler

07.09.2007 06:02 Uhr
DaimlerChrysler wehrt sich vor Gericht gegen das von der BaFin verhängte Bußgeld im Zuge des Rückzugs von Ex-Konzernchef Schrempp.

Stuttgarter Autokonzern wehrt sich gegen Strafzahlung in sechsstelliger Höhe vor Gericht

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen DaimlerChrysler wegen der Vorgänge beim Rückzug des früheren Vorstandschefs Jürgen Schrempp ein Bußgeld in sechsstelliger Höhe verhängt. Eine BaFin- Sprecherin bestätigte am Freitag in Bonn einen entsprechenden Bericht im "Handelsblatt". Die Aufsichtsbehörde gehe davon aus, dass bei der Veröffentlichung der Führungspersonalie am 28. Juli 2005 die Pflichtmitteilung für die Börse zu spät veröffentlicht wurde. DaimlerChrysler habe inzwischen gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt, sagte die BaFin-Sprecherin. Das Verfahren sei über die Staatsanwaltschaft Frankfurt an das Amtsgericht Frankfurt abgegeben worden und die Sache müsse letztlich gerichtlich geklärt werden. Daimler hatte den Führungswechsel erst nach der entscheidenden Aufsichtsratssitzung gemeldet (wir berichteten). Führungskräfte waren über den Rückzug aber bereits zuvor informiert und hatten damit Insiderinformationen. Schrempps Rücktritt im Sommer 2005 hatte zu umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sowie der BaFin geführt. DaimlerChrysler hatte die Börse am 28. Juli 2005 mit der Ankündigung des Führungswechsels überrascht, was damals einen Kurssprung der Aktie auslöste. Eine Sammelklage von Anlegern wegen der ihrer Meinung nach verspäteten Mitteilung über den Schrempp-Rücktritt war im Februar 2007 vom Oberlandesgericht Stuttgart zurückgewiesen worden. (dpa)

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