Der VW-Konzern dürfte kaum um das 1998 wegen Marktabschottung verhängte EU-Strafgeld von 90 Mio. Euro herumkommen. VW hatte laut Kommission früher systematisch deutsche Kunden am Kauf von preisgünstigeren Autos des Unternehmens in Italien gehindert. Damit habe das Unternehmen schwer gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs in der EU verstoßen. Nun wies der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) die Argumente des Wolfsburger Unternehmens zurück, berichtete der EuGH am Freitag in Luxemburg. Das Gericht folgt üblicherweise der Ansicht des Anwaltes. Das Urteil wird nicht mehr in diesem Jahr erwartet. (Az.: C-338/00) (dpa)
Wahrscheinlich 90 Millionen Euro Bußgeld für VW
Entscheidung des EU-Gerichtshofs wegen Marktabschottung steht bevor