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Begutachtung von Einzelfahrzeugen: Bundesrat beschließt Marktöffnung

15.02.2019 15:14 Uhr
Robert Köstler
Robert Köstler: "Diese Entscheidung war längst überfällig."
© Foto: KDBusch/GTÜ

Bisher konnten nur die "Technischen Prüfstellen" die Begutachtung von Einzelfahrzeugen nach § 21 StVZO durchführen. Das wird sich in Kürze ändern. GTÜ und KÜS begrüßen die Liberalisierung.

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Ein weiteres Restmonopol bei der Fahrzeugprüfung in Deutschland ist gefallen. Der Bundesrat hat am Freitag die Öffnung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) beschlossen. "Diese Entscheidung war längst überfällig. Wir freuen uns sehr, dass die im Volksmund als 'Vollgutachten' bezeichneten Abnahmen nun auch für Technische Dienste geöffnet werden", sagte Robert Köstler, Geschäftsführer der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung, in Stuttgart. Von dem Beschluss der Länderkammer verspreche er sich einen "fairen Wettbewerb zwischen den Überwachungsinstitutionen auf Augenhöhe".

Im § 21 der StVZO ist die Betriebserlaubnis für gebrauchte Einzelfahrzeuge (Pkw, Lkw, Anhänger) geregelt. Das dazu nötige Gutachten war bisher einzig den "Technischen Prüfstellen" durch den amtlich anerkannten Sachverständigen vorbehalten. Es gibt verschiedene Bereiche, in denen eine §-21-Begutachtung nötig ist – etwa wenn ein Fahrzeug länger als sieben Jahre stillgelegt war und dann wieder in den Verkehr gebracht werden soll. Ein weiterer Fall ist die Begutachtung von gebrauchten Importfahrzeugen aus dem außereuropäischen Raum.

Laut GTÜ betrifft der Großteil der jährlich rund 460.000 Gutachten im Alltag Fahrzeugänderungen, beispielsweise durch Teile, die für den Anbau an bestimmte Fahrzeuge nicht genehmigt sind. Diese Änderungen müssen im Rahmen einer Begutachtung nach § 19(2) in Verbindung mit § 21 StVZO umfänglich auf Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden. Laien nennen diese Art der Begutachtung "Einzelabnahme".

Auf dem Weg zu Full-Service-Dienstleistern

"Die GTÜ hat sich in den letzten Jahren mit großem Engagement für die Liberalisierung des § 21 StVZO eingesetzt", erklärte Köstler. Die Entscheidung sei für die GTÜ ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zum Full-Service-Dienstleister für Werkstätten und Autohäuser. Mit großer Vorfreude erwarte man die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, um die Begutachtungsdienstleistungen zügig für die Kunden erweitern zu können.

Ähnlich positiv äußerte sich die KÜS. Deren Technischer Dienst, die KÜS Technik GmbH, sei bereit für die Komplettgutachten nach § 21 StVZO. Dadurch werde der Service für Kfz-Betriebe noch umfassender. "Durch den Fall des Monopols erfolgt eine weitestgehende Gleichstellung der freiberuflich tätigen Sachverständigen der KÜS mit den Kollegen aus den Angestelltenorganisationen", betonte KÜS-Bundesgeschäftsführer Peter Schuler. (rp)

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