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Beweismittel: Autoclubs fordern klare Regeln für Dashcams

26.01.2016 08:58 Uhr
Für die Nutzung sogenannter Dashcams in Kraftfahrzeugen fordern Automobilclubs eine klare gesetzliche Regelung.

Vor Beginn des Verkehrsgerichtstags in Goslar bemängelt der ADAC, dass derzeit unklar sei, ob die Aufzeichnungen der Minikameras als Beweismittel nach einem Unfall zulässig sind.

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Für den Einsatz sogenannter Dashcams in Kraftfahrzeugen fordern Automobilclubs eine klare gesetzliche Regelung. Derzeit sei unklar, ob die Aufzeichnungen dieser Minikameras als Beweismittel nach einem Unfall zulässig sind, bemängelte der ADAC vor Beginn des Verkehrsgerichtstags in Goslar. Immer mehr Autofahrer nutzen die Kameras, um das Verkehrsgeschehen aufzuzeichnen. 

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) verwies darauf, dass Gerichte dazu bisher sehr unterschiedliche Entscheidungen getroffen haben. Der Auto Club Europa (ACE) schlug den Einsatz verplombter Dashcams vor. Eine Verschlüsselung solle Missbrauch verhindern und sicherstellen, dass nur Ermittlungsbeamte das Material auswerten können.

Beim 54. Verkehrsgerichtstag, der an diesem Donnerstag im niedersächsischen Goslar offiziell eröffnet wird, beschäftigt sich ein Arbeitskreis mit dem Thema Dashcams. Beim Verkehrsgerichtstag diskutieren Fachleute über aktuelle Fragen des Verkehrs und Verkehrsrechts. Anschließend geben sie dem Gesetzgeber Empfehlungen für Neuregelungen. (dpa)

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KOMMENTARE


SG

26.01.2016 - 10:33 Uhr

Ich kann es absolut nicht verstehen, dass es in Deutschland so ein Theater damit gibt. Schliesslich kann man Gesichter usw. ja sowieso nicht erkennen - zumindest wenn man die Kamera vorne in der Frontscheibe hängen hat und andere Verkehrsteilnehmer hauptsächlich von hinten filmt.Klar müssen die Persönlichkeitsrechte geschützt werden und Personen sowie Kennzeichen geschützt (ausreichend verfremdet) werden. Und die Verwendung bzw. Veröffentlichung muss geregelt sein bzw. bei Nicht-Einhalten unter Strafe stehen.Aber es muss die Möglichkeit geben, sich gegen lügende / falsch aussagende Verkehrsteilnehmer zu schützen. Ich selber habe es erlebt, dass jemand auf dem Parkplatz den Rückwärtsgang eingelegt hat und mir rückwärts vornde aufgefahren ist. Unmd genau so einen Fall kenne ich noch aus meinem engen Umfeld. Beide Fälle ohne Zeugen und der eigentlich schuldige hat ausgesagt, dass er gestanden hat und ihm aufgefahren wurde. Tja und da soll man mal das Gegenteil beweisen. Am Ende sind wir auf den Kosten sitzen geblieben und die Versicherung ist gestiegen. Und genau für solche Fälle wäre so eine Dashcam Gold wert und würde für Gerechtigkeit sorgen.Anderer FAll aus meiner Laufbahn als Autofahrer: ich fahre auf der Autobahn mit 130kmh und überhole einen älteren Herren der die ganze Zeit stur hinter einem LKW her fährt (von weitem zu sehen). Just in dem Moment wo ich neben ihm bin, schert er aus und kickt mich fast von der Strasse in die Leitplanken. Nur eine Notbremsung hat es gerade so verhindert. Und als Dank zeigt mir der Herr den Vogel.Ich habe sofort Anzeige erstattet. Das Ende vom Liede er hat behauptet er ist da nicht gefahren und dann stand Aussage gegen Aussage und das Verfahren wurde eingestellt. Auch etwas wo Dashcams Licht ins Dunkel bringen können.Ich finde es schade - ich hätte schon eine im AUto wenn es klar geregelt wäre.


Hans Brunner

26.01.2016 - 11:30 Uhr

Für mich ist die momentane Rechtslage Beihilfe zum Rechtsbruch.Dashcams sind untersagt mit der Begründung des Persönlichkeitsrechts.Das geht sogar so weit das auch Gewalttäter besser geschützt werden.6566f38f4ebbc292Nach meiner Meinung müsste dieses Gesetz geändert werden und zwar schnell.Jeder Richter der so einen Täter wegen seinem Persönlichkeitsrecht freispricht sollte daran denken das er mit Hilfe des Gesetzes die Täter schützt und nicht die Opfer.Wahrscheinlich ist es für die Politiker leichter über Steuererhöhung zu entscheiden statt die ehrlichen Bürger zu schützen.


Michael Kühn

26.01.2016 - 15:59 Uhr

den beiden Erstkommentatoren stimme ich zu. Ich selbst war ein Opfer von einem "Hirnie", der mit seinem Transporter auf einer BAB mal soeben beschloß den vorausfahrenden LKW überholen zu müssen. Ich war direkt neben ihm und hätte ohne einen weiteren Zeugen, der mir folgte, eine aussichtslose Chance auf Schadenersatz gehabt. Totalschaden an meinem Fzg. / Beifahrer + ich, Gott sei Dank unverletzt. - Und wie kann eine einzelne Person, ohne Zeugen, etwaige Spätfolgen vom Unfall später bei der geg. Vers. geltend machen oder gar einklagen ?? - Daher halte ich "Dashcams " für legitim im Rahmen der Aufklärung von Unfällen. (Z.B. bei einem Unfall mit einem Radler, der auch teilweise mit hohem Tempo unterwegs ist, könnten erhebliche Streitpunkte evtl. durch Bildmaterial aufgeklärt werden...) MK


Frank E.

26.01.2016 - 22:02 Uhr

Mein Interesse geht in eine ganz andere Richtung. Wenn ich z.B. längere Strecken über Land fahre, so entdecke ich öfter schöne Abschnitte, die ich als konzentrierter Fahrer gar nicht richtig wahrnehmen (und genießen) kann. Aber man kann und will aber auch nicht ständig anhalten und Fotos machen. Dann würde ich gerne die Kamera einschalten und so ein paar Eindrücke für den Privatgebrauch, nicht zur Veröffentlichung(!), machen. Aufgrund der schwammigen Rechtslage, lasse ich das aber eben doch lieber, auch wenn mein Interesse weder die Überwachung, noch eine kontinuierliche Aufzeichnung, noch eine Veröfftentlichung ist. - Und wenn dann gerade doch ein Unfall,... aufgezeichnet wird, dann muss ich das eben für oder gegen mich gelten lassen.


George Orwell

27.01.2016 - 08:36 Uhr

1984 lässt grüßen. - Ich finde es unglaublich, wie sich Deutschland immer weiter in Richtung Überwachungsstaat drücken lässt. Natürlich nur, um den "bösen Verbrechern" auf den Leib zu rücken. - Bei aller Freude über die Errungenschaften der Technik stelle ich mir aber trotzdem immer die Frage, ob ich wirklich alle Möglichkeiten nutzen will. Und ob mir die ach so gute Überwachung nicht doch eines Tages zum Nachteil gereicht. Nämlich wenn der böse Verbrecher mein komplettes Leben - dank Smartphone, vernetztem Auto und Smarthome - auskundschaften kann und so den bestmöglichen Zeitpunkt findet, mir zu schaden. - Ach ja, und die, die uns ans Geld wollen, tragen nicht immer eine Vermummung - nein, öfter tragen Sie auch Hemden - und arbeiten in einer Behörde... Um an der Stelle Benjamin Franklin zu zitieren: „Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ - Denken Sie mal drüber nach.


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