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Braunschweig: Bewegung in den Porsche-Prozessen

30.04.2014 13:32 Uhr
Die Justiz könnte in diesem Sommer gleich bei einem ganzen Verfahrensbündel erste Urteile fällen.

Im juristischen Streit um den Übernahmekampf zwischen VW und Porsche ist vor Gericht ein erstes Einzelschicksal sichtbar geworden: In Braunschweig schildert ein Privatanleger seine hohen Verluste.

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In die jahrelange juristische Aufarbeitung des Übernahmepokers zwischen Volkswagen und Porsche kommt Bewegung. Die von einer Klagewelle überzogene Justiz könnte in diesem Sommer einen wichtigen Meilenstein in der Auseinandersetzung nehmen und gleich bei einem ganzen Verfahrensbündel erste Urteile fällen. Das Landgericht Braunschweig kündigte am Mittwoch an, aller Voraussicht nach schon am 30. Juli Entscheidungen für alle fünf Klagen verkünden zu wollen, die sich dort derzeit um die Thematik Übernahmekampf drehen.

"Das ist heute hier der Startschuss für eine kleine Porsche-Rallye", sagte der Vorsitzende Richter am Braunschweiger Landgericht, Stefan Puhle, zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung für das kleinste der fünf Verfahren, mit denen sich die 5. Zivilkammer noch beschäftigt. Zwei ähnliche Fälle sind bereits abgewiesen und beendet. Bei dem von Puhle am Mittwoch erörterten Verfahren (5 O 401/13) klagt ein selbstständiger Finanzdienstleister aus Bad Homburg gegen die Porsche-Mutter PSE auf gut 130.000 Euro Schadenersatz. Sein Fall ähnelt den übrigen vier, die parallel in Braunschweig anhängen.

Es geht um den Zeitpunkt und den Inhalt von Pflichtmitteilungen an die Finanzwelt und um Pressemitteilungen aus dem Jahr 2008, als sich die Porsche-Holding PSE anschickte, ihren Anteil am VW-Konzern zu erhöhen. Im Frühling hieß es, die PSE strebe dabei nicht nach der vollen Kontrolle der Wolfsburger - im Herbst war dann das Gegenteil der Fall. In diese Monate fallen die ersten Beben der Finanz- und Wirtschaftskrise. Sie und der Kurs der VW-Aktien, nach denen die PSE griff, waren ein lukratives Umfeld für Wetten auf den VW-Kurs.

Wette mit hohem Risiko

Der Kläger aus Braunschweig setzte an einem Freitag im Oktober 2008 mit hohem Risiko auf fallende VW-Kurse. Er wettete dabei mit Aktien, die er gar nicht besaß. Leerverkäufe heißt das im Fachjargon. "Das Geschäft war angelegt auf kurze Dauer", sagte der Mann im Gerichtssaal. Er war sich damals sicher: "Die Infos von Porsche, die vorausgingen, waren nicht darauf ausgerichtet, VW zu übernehmen." 

Doch am 26. Oktober - das war ein Sonntag und nur zwei Tage nach dem Start der Wette des Finanzexperten - meldete die Porsche-Holding, bei VW nicht mehr nur als Großaktionär den Anteil am Konzern zu erhöhen, sondern mit dem Ziel 75 Prozent gleich nach der ganzen Macht greifen zu wollen. Stunden später, am Montag danach, explodierte der VW-Kurs. "Ich habe die Position dann relativ zügig geschlossen, um größeren Schaden abzuwenden", sagte der Kläger zum sechsstelligen Verlust.

Er wirft der PSE vor, dass sie früher als am 26. Oktober über die damals angeblich längst bekannten Pläne hätte informieren müssen. Die seiner Meinung nach zu späte Mitteilung sei sittenwidrig, es müsse daher Schadenersatz her. Die übrigen Verfahren in Braunschweig sind alle ähnlich gelagert, drehen sich aber teils um Milliardensummen und haben Investorengruppen als Kläger, nicht einen einzelnen Anleger.

"Es gab keine Übernahmeabsicht vor dem 26. Oktober"

Für die Gegenseite, die PSE, fehlt allen Forderungen die Grundlage. "Es gab keine Übernahmeabsicht vor dem 26. Oktober", betonte PSE-Jurist Markus Meier. "Für die gegenteilige Auffassung gibt es keine Anhaltspunkte, und der Kläger trägt sie hier auch nicht vor. Er scheitert also schon an diesem ersten Schritt." Die PSE wies die Klage daher wie erwartet ab, die Gegenseite blieb bei ihrer Sicht.

Die übrigen vier Verfahren haben Zwischentermine Mitte und Ende Mai. Richter Puhle sagte zum neu ausgerufenen Termin 30. Juli, dass er nur «voraussichtlich» als Tag der Entscheidungen für alle fünf Fälle diene. Die Kammer plane das zwar so. Doch in der Vergangenheit hatte es in dem Klagemarathon mit Krankheitsfällen und überraschenden Anträgen schon viele Verzögerungen gegeben. Mit Urteilen wäre das Bündel wohl nicht beendet, da weitere Instanzen folgen können.

Neben Braunschweig beschäftigte die Übernahmeschlacht auch Juristen in Hannover, Frankfurt/Main, Stuttgart, am BGH in Karlsruhe und in den USA. Außerdem gibt es noch einen strafrechtlichen Strang. (dpa)

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