Der Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) lehnt das von der Bundesregierung geplante Fahrverbot für Delikte außerhalb des Straßenverkehrs ab. Der VGT sehe dafür keinen Bedarf, heißt es in der am Freitag in Goslar veröffentlichten Empfehlung an den Gesetzgeber. Das Bundeskabinett hatte kurz vor Weihnachten einen Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) beschlossen, wonach Straftäter künftig auch den Entzug ihres Führerscheins fürchten müssen. Fahrverbote von bis zu sechs Monaten sollen als neue mögliche Sanktion künftig für alle Straftaten verhängt werden können.
Dies würde nach Überzeugung des VGT aber zu einer Ungleichbehandlung von Personen mit und ohne Fahrerlaubnis führen. Die Gerichte sollten vielmehr "das Potenzial der Geldstrafe" ausschöpfen, in dem die Vermögensverhältnisse von Straftätern gründlich ermittelt werden. Nach Ansicht von Experten setzen die Gerichte vielfach die Höhe der Einkünfte, an der sich eine Geldstrafe orientiert, als zu niedrig an. (dpa)
Michael Kühn