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Gesetzesänderung: Fahrverbote für sämtliche Straftaten

23.06.2017 09:13 Uhr
Straftätern droht in Zukunft der Entzug ihres Führerscheins.

Während diese Sanktion bislang ausschließlich bei Verkehrsdelikten verhängt werden konnte, ist ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten künftig auch bei allen anderen Straftaten möglich.

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Straftätern droht in Zukunft der Entzug ihres Führerscheins. Während diese Sanktion bislang ausschließlich bei Verkehrsdelikten verhängt werden konnte, ist ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten künftig auch bei allen anderen Straftaten möglich. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet.

Schon im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, Fahrverbote als Alternative zur Freiheitsstrafe für solche Personen einzuführen, "für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt". Der CSU-Abgeordnete Alexander Hoffmann erklärte in der Debatte, diese Maßnahme komme vor allem beim Jugendstrafrecht in Frage, wo der Erziehungsgedanke über allem stehe. (dpa)

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KOMMENTARE


Fritz

23.06.2017 - 10:01 Uhr

So ein Schwachsinn können sich nur von der Realität weit entfernte Politikerausdenken. Wie sollen den in ländlichen Gebieten straffälig gewordene Leute zuIhrer Arbeit kommen ? Gewohnheitstäter fahren auch ohne Führerschen !


wallibelli (E.Kühlwetter)

23.06.2017 - 11:53 Uhr

Vor dem Gesetz sind alle gleich. Das gilt auch für Führerscheinbesitzer und Nichtführerscheinbesitzer. Renommierte Juristen haben schon vor einigen Jahren der Bundesregierung Gutachten vorgelegt, dass ein solches Gesetz spätestens vom Verfassungsgericht einkassiert wird. Weil es gegen den Gleichheitsgrundsatz im Strafgesetzbereich verstößt. Warum macht man dennoch solch ein Gesetz ? Es geht einzig und allein um den Abschreckungseffekt. Nach der Devise: Bis das von Karlsruhe entschieden wird, haben wir zumindest einen wirkungsvollen Abschreckungseffekt. Wie ärmlich!!!


Annotator

23.06.2017 - 12:09 Uhr

Einfach nicht Straffällig werden. Und Ausnahmen wird es ja auch geben.Ein Strafgefangener wird wohl auch nicht zur Arbeit erscheinen können.


RM

23.06.2017 - 14:06 Uhr

@Fritz: Zu kurz gedacht und wohl den Artikel auch nicht gelesen. "Wenn die Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, dann gibts Fahrverbot." Ich denke dass ein ländlich lebender wegen einer kleinen Straftat wohl nicht um seinen Job fürchten muss, wobei ich auch dem nicht abgeneigt wäre. Es handelt sich ja immerhin um eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit.


Klaus

24.06.2017 - 08:32 Uhr

Zitat: "Schon im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, Fahrverbote als Alternative zur Freiheitsstrafe für solche Personen einzuführen, "für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt". Da sieht man wieder von welchen (...) der Blödsinn kommt. Wer sich von Geldstrafen nicht abschrecken läßt, hat auch kein Problem Jemanden zu bezahlen, der Ihn fährt.Zitat: "Der CSU-Abgeordnete Alexander Hoffmann erklärte in der Debatte, diese Maßnahme komme vor allem beim Jugendstrafrecht in Frage, wo der Erziehungsgedanke über allem stehe."Straffällige Jugendliche ohne Geldsorgen...So so.Straffällig kann man unschuldig ganz schnell werden. Dazu braucht es nicht viel. 5 sogenannte Freunde die nur Mist bauen und ein Depp dem sie vor Gericht alles in die Schuhe schieben. Fakt ist einfach gesagt: Verkehrsbezogenne Privilegien wurden seit jeher auch nur und ausschließlich bei Verkehrsdelikten entzogen.Diese Monarchen heutzutage machen absolut was sie wollen. Ohne sich an die Regeln zu halten.


egon samu

27.06.2017 - 10:01 Uhr

Manche Länder haben Fachleute, die bei Gesetzesentwürfen mit Fachkompetenz den Gesetzgeber beraten können um keinen hanebüchenen Unsinn zu verzapfen.In Deutschland dagegen müssen wir uns scheinbar mit dem in Rechtfragen ahnungslosen Heiko Maas zufrieden geben...Als ob ein führerscheinloser Straftäter - der ja den Führerschein abgeben mußte und dafür weiter frei herumlaufen darf - sich nicht trauen würde ohne den Lappen Auto zu fahren... Was nimmt man ihm dann ab, wenn er "erwischt" wird?


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