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Jahresauftakt: 56. Deutscher Verkehrsgerichtstag ante portas

11.01.2018 11:52 Uhr
Jahresauftakt: 56. Deutscher Verkehrsgerichtstag ante portas
Das Hotel Achtermann in Goslar: Eine von mehreren Veranstaltungsstätten auch des diesjährigen Verkehrsgerichtstages.
© Foto: Walter K. Pfauntsch

Der 56. Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) findet vom 24. bis 26. Januar 2018 in Goslar statt. Wie immer werden aktuelle Rechtsthemen in insgesamt acht Arbeitskreisen diskutiert. Die abschließenden Resolutionen werden an den Gesetzgeber als Empfehlungen weitergegeben.

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Dass die Themenwahl auch für den inzwischen 56. Deutschen Verkehrsgerichtstag "langweilig" wäre, kann man den Veranstaltern beileibe nicht unterstellen. Dennoch taucht bereits jetzt, knapp zwei Wochen vor Beginn des VGT, schon wieder ein Problem auf, das regelmäßig in der alten Kaiserstadt zu beobachten ist: Die räumlichen Kapazitäten sind in den Arbeitskreisen V, VI und VII "leider ausgeschöpft", wie es offiziell auf der Website zur Veranstaltung heißt. Dies ist aber nur eines der Probleme, mit denen die ständig steigende Zahl der VGT-Teilnehmer jedes Jahr aufs Neue konfrontiert wird und weshalb nun anscheinend auch VGT-Präsident und Generalbundesanwalt a.D. Kay Nehm intensiver über einen Wechsel des Veranstaltungsortes nachdenkt (siehe auch weitere Meldung von heute).

Eröffnungs-Regularien

Nach dem obligatorischen Pressegespräch am Vortag des eigentlichen Verkehrsgerichtstages und der abendlichen Mitgliederversammlung der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft nimmt die Veranstaltung am 25. Januar in der Kaiserpfalz ihren Auftakt. Wie üblich wird Kay Nehmen die Eröffnungsanspraceh halten und danach Goslar Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk die Teilnehmer begrüßen. Den Plenarvortrag zum Thema "Autonome Systeme – Auswirkung auf Wortschaft und Gesellschaft" hält danach Prof. Dr. Henning Kameramann, der Präsident von acatech (Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e.V.).

Am frühen Nachmittag des 25. Januar nehmen dann die acht Arbeitskreise ihre Tätigkeit auf.

AK I – Privates Inkasso nach Verkehrsverstößen im Ausland

Die Kernthematik für den Arbeitskreis I (AK I) beschreibt der Veranstalter wie folgt: "Deutsche Autofahrer werden zunehmend von privaten Inkassobüros und Anwälten mit Forderungen aus Verkehrs- und Mautverstößen im Ausland konfrontiert. Hohe Inkassogebühren, Androhungen drastischer Sanktionen und unklare Abwehrmöglichkeiten sorgen für erhebliche Verunsicherung bei den Betroffenen. Im Arbeitskreis werden die einschlägigen Praxisfälle und Probleme sowohl aus Sicht der betroffenen Autofahrer als auch der beteiligten Inkassounternehmen dargestellt, die rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten und ein etwaiger Regelungsbedarf auf nationaler und EU-Ebene erörtert."

AK II – Zivilrechtliche Fragen zum Automatisierten Fahren

In diesem AK geht es konkret um Folgendes: Wer haftet, wenn ein hochautomatisiertes Fahrzeug am Unfall beteiligt ist? Welche Aufmerksamkeit schuldet der Führer eines solchen Fahrzeuges noch dem Verkehr? Kann er sich entlasten, wenn ein Fehler im technischen System den Unfall verursacht hat? Und was muss geschehen, damit er Zugriff auf die unverfälschten Daten über den Betrieb der am Unfall beteiligten Fahrzeuge hat, wenn er ihrer bedarf?

AK III – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort zieht strafrechtliche und versicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich. Der Straftatbestand des § 142 StGB stammt aus dem Jahr 1975 – einer kommunikationstechnischen Steinzeit. Der AK wird der Frage nachgehen: "Ist es Zeit für eine Reform?"

AK IV – Mehr Wohnsitzgerichtsstände in der ZPO und Europa als Vorbild?

Während internationale Regelwerke für grenzüberschreitende Sachverhalte weitreichende Schutzgerichtsstände in Verbraucher- und Versicherungssachen vorsehen, kennt die deutsche Zivilprozessordnung derartige Schutzmechanismen bislang nicht. Bedeutung kommt dem etwa beim Autokauf sowie bei Verkehrsunfällen zu. Dies führt zu der auf dem VGT behandelten Frage, "ob das jetzige Prozessrechtssystem noch zeitgemäß ist oder einer Materialisierung und freiwilligen Orientierung an europäischen Grundsätzen bedarf?"

AK V – Cannabiskonsum und Fahreignung

Gelegentlicher Cannabiskonsum und Fahreignung – ab welcher THC-Konzentration im Blutserum ist von mangelndem Trennungsvermögen im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) auszugehen? Kann die Fahrerlaubnis bereits bei einer erstmaligen Fahrt mit einem Kraftfahrzeug ohne weitere Aufklärungsmaßnahmen entzogen werden? Cannabis auf Rezept – sind die Patienten noch fahrgeeignet? So lauten die AK-Kardinalfragen, die es in Goslar zu behandeln gilt.

AK VI – Sanktionen bei Verkehrsverstößen

Zentrale Fragestellung in diesem AK: "Stellt die deutliche Erhöhung der Bußgelder bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ein probates Mittel für mehr Verkehrssicherheit dar?"

AK VII – Ansprüche Schwerstverletzter

In diesem AK sollen die besonderen Schwierigkeiten Schwerverletzter im täglichen Leben und in ihrer Versorgung dargestellt sowie Möglichkeiten der Gestaltung des zukünftigen Lebens unter tatsächlichen und finanziellen Aspekten aufgezeigt werden.

AK VIII – Digitalisierung und die Schifffahrt der Zukunft

Die Themenstellung dieses AK lautet in Kürze: "Cyber-Security ist auch für die Seeschifffahrt unerlässlich und erfordert ein verantwortungsvolles Risikomanagement und wirksame Kontrollen. Die riesige Menge der in der Seeverkehrswirtschaft produzierten Daten bedarf eines rechtlichen Rahmens, der Nutzungsrechte definiert und einen Haftungsrahmen bestimmt. Der konsequente Ausbau der Digitalisierung der Schifffahrtsverwaltung muss durch stringente Gesetzgebung sowie die Bereitstellung leistungsfähiger Infrastruktur fortgesetzt werden."

Die in den Arbeitskreisen erarbeiteten Resolutionen werden am Freitag, den 26. Januar offiziell vorgestellt und im Rahmen einer Abschluss-Pressekonferenz nochmals gesondert erläutert.   (wkp)

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