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Millionenbetrug mit Fake-Autohäusern: Neun Jahre Haft für Haupttäter

19.03.2020 10:20 Uhr
Millionenbetrug mit Fake-Autohäusern: Neun Jahre Haft für Haupttäter
Ein 41-Jähriger muss wegen Millionenbetrugs mit falschen Autohäusern für neun Jahre ins Gefängnis.
© Foto: PictureP. / Fotolia

Kriminelle hatten insgesamt 31 Menschen dazu gebracht, Geld für Autos online zu überweisen, die es nicht gab. Der Hauptangeklagte muss nun dafür neun Jahre ins Gefängnis, wie das Landgericht München urteilte.

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Wegen eines Millionenbetrugs mit falschen Autohäusern muss ein 41-Jähriger für neun Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht München I verurteilte ihn am Mittwoch wegen gewerbsmäßigen Betrugs in Dutzenden Fällen und wies ihn zudem wegen seiner Alkohol- und Kokainsucht in eine Entzugseinrichtung ein. Zwei Helfer des Mannes wurden zu vier Jahren und einem Monat sowie zu einem Jahr und einem Monat Haft verurteilt.

Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass die Angeklagten seit Februar 2016 insgesamt 31 Menschen und Firmen um gut 1,1 Millionen Euro geprellt hatten. In Bayern, Hessen und Sachsen trieben sie ihr Unwesen und brachten ihre Opfer online dazu, viel Geld für Autos zu überweisen, die es nicht gab. Dafür bauten sie ein System aus falschen Identitäten, Tarnkonten und Handynummern auf.

Es habe sich um ein "unglaubliches kriminelles Geflecht" gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter Frank Zimmer. Damit hätten die Täter "eine unglaubliche Zahl von unglaublichen Fällen" begangen und ganze Polizeidienststellen "an die Grenzen der Belastbarkeit gebracht".

Geständiger Angeklagter

Positiv sei allerdings zu werten, dass der Hauptangeklagte bereits zu Prozessbeginn die Vorwürfe gegen ihn eingeräumt hatte. Er habe keine Frage offen gelassen. Den Schaden muss der Hauptangeklagte in vollem Umfang ersetzen.

Zum Auftakt im Dezember hatte sich der Hauptangeklagte bei den Opfern entschuldigt. Auch in seinem letzten Wort am Mittwoch bat er Betrogene und Helfer unter Tränen um Entschuldigung. Mit den kriminellen Machenschaften habe er begonnen, weil er Anlagebetrügern aufgesessen und so in finanzielle Nöte geraten sei. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre und zehn Monate Gefängnis für den vorbestraften Haupttäter gefordert, seine Verteidiger eine Strafe darunter. (dpa)

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KOMMENTARE


Müller

20.03.2020 - 07:09 Uhr

Schaden Cum Ex 50 000 000 000 € --> BewährungsstrafeSchaden Kfz-Beschiss 1 100 000 € Schaden --> 9 Jahre HaftSo sieht Rechtsprechung aus.


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