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Musterverfahren zu VW-Übernahmeschlacht: Dämpfer für Aktionäre

12.10.2017 09:21 Uhr
Porsche
Versuchte VW-Übernahme durch Porsche: Aktionäre haben viel Geld verloren. Jetzt wehren sie sich vor Gericht.
© Foto: dpp-Auto-Reporter

Haben die Porsche SE und Volkswagen ihre Anleger 2008 im VW-Übernahmekampf getäuscht? Das ist die Frage – das Musterverfahren des OLG Celle soll nun die Antwort liefern. Es geht um Milliarden. Und es gibt ein überraschendes vorläufiges Ende.

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Herber Rückschlag für die Kläger: Im Milliardenstreit um die Folgen der gescheiterten VW-Übernahme durch Porsche 2008 werden die Chancen auf Schadenersatz geringer. Umstrittene Pressemitteilungen der Porsche-Holding von damals seien nach vorläufiger Bewertung – anders als von den klagenden Aktionären dargestellt – "nicht grob falsch" gewesen. Dies sagte der Vorsitzende Richter des Kartellsenats am Oberlandesgericht Celle, Matthias Wiese, am Donnerstag zum Auftakt der mündlichen Verhandlung in dem Musterverfahren (Az.: 13 Kap 1/16) in Hannover. Die Kläger stellten einen Befangenheitsantrag gegen die drei zuständigen Richter.

Nach Wieses Einschätzung könnte ein großer Teil der Ansprüche unbegründet sein. Ein Porsche-Sprecher wollte sich zunächst nicht dazu äußern. Musterkläger-Anwalt Andreas Tilp betonte, die Auffassung der Richter sei noch vorläufig.

Hintergrund ist die Übernahmeschlacht zwischen der Porsche-Holding und Volkswagen vor neun Jahren. Der Versuch misslang, Porsche wurde zu einer Marke im VW-Konzern. Es gab Kursturbulenzen - was einige Anleger viel Geld kostete, die sich nun falsch informiert fühlen.

Bindende Rahmenentscheidung

Ziel des Prozesses nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug) ist eine Rahmenentscheidung, die für alle Beteiligten bindend ist. Dazu wird der Fall eines stellvertretenden Musterklägers verhandelt. Solche Verfahren können sich über Jahre hinziehen.

Allerdings vertagte Richter Wiese nach dem Befangenheitsantrag die Verhandlung. Der für Freitag vorgesehene Termin werde aufgehoben, damit über das Ablehnungsgesuch beraten werden könne. In dem Antrag hieß es, es gebe "berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Richter". Die Musterklägerin ARFB Anlegerschutz UG – vertreten von Tilp – schloss sich dem Antrag an.

Es ist nicht das erste Verfahren in diesem Zusammenhang. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2016 eine Milliardenklage von Hedgefonds gegen Porsche abgewiesen. Die Kläger hatten 1,2 Milliarden Euro Schadenersatz gefordert, mit der Entscheidung des BGH war dieser Fall aber rechtskräftig vom Tisch. Das Landgericht Stuttgart sprach zudem die früheren Porsche-Vorstände Wendelin Wiedeking und Holger Härter in einem Prozess um Marktmanipulation frei. (dpa)

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