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Neue GVO: Marken-Händlerverband präsentiert Positionspapier

03.12.2020 10:42 Uhr
Autohandel; Autohaus; Neuzulassungen; Verkauf; Vertrieb; Showroom; Neuwagen
Vertragshändler sind nach Ansicht des Markenhändler-Verbands gegenüber ihren Herstellern aufgrund deren Monopolstellung besonders schutzbedürftig.
© Foto: Photographee.eu / stock.adobe.com

Durch die Monopolstellung der Hersteller seien Vertragshändler besonders schutzbedürftig, argumentiert der Verband der Marken-Vertragshändler gegenüber der Europäischen Kommission.

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In der Diskussion um die 2022 und 2023 auslaufenden Gruppenfreistellungsverordnungen (GVO) der EU-Kommission, die für die Kfz-Branche relevant sind, wird jetzt auch der Verband der Markenvertragshändler (VMH) aktiv. Der Verband um Präsident Mathias R. Albert und Vizepräsident Burkhard Weller hat ein Positionspapier veröffentlicht, auf dessen Grundlage er zu den aktuell laufenden Überprüfungen der beiden für die Kfz-Branche relevanten Wettbewerbsverordnungen Stellung nehmen will. Die Vertikal-GVO (Verordnung EU-Nr. 330/2010) bildet den wettbewerbsrechtlichen Rahmen für den Vertrieb von Automobilen. Sie läuft zum 31. Mai 2022 aus. Die für den Ersatzteilvertrieb relevante Kfz-GVO (461/2020) läuft 2023 aus. Beide werden derzeit von der EU-Kommission überprüft. In den entsprechenden Konsultationen haben Bürger, Unternehmen und Verbände in der EU Gelegenheit, sich zu äußern.

Händler sind schutzbedürftig

"Durch die Monopolstellung der Hersteller sind Vertragshändler schutzbedürftig", ist die zentrale Feststellung der Verbandsvertreter. Dies sei inzwischen auch durch mehrere Gerichte bestätigt worden. Als Beispiel wird das Urteil des Österreichischen Oberlandesgerichts Wien aus Mai 2020 genannt (wir berichteten). Die Forderung des VMH: "Die Europäische Kommission muss daher dem Schutzbedürfnis von Vertragshändlern nachkommen, negativen Konsequenzen von Marktkonzentration Abhilfe leisten und einen Missbrauch der Marktmacht durch den Monopol-Lieferanten verhindern."

Vertrieb nur über Händler

Die Funktionsweise des selektiven Vertriebs müsse sichergestellt werden, heißt es in dem Papier weiter. Neuwagen dürften deshalb nur an Händler verkauft werden. Der seit Jahren zunehmende Direktvertrieb von Herstellern untergrabe die Funktionsweise des selektiven Vertriebs. "Die Hersteller können eigene Handelsunternehmen durch Instrumente wie eine garantierte Verlustabdeckung unterstützen und schaffen somit eine Verzerrung des Wettbewerbs zu Lasten von Handel und Endverbraucher", so der Verband wörtlich. Der VMH trete deshalb dafür ein, dass Direktverkäufe durch Hersteller nicht durch die GVO freigestellt werden. Sie sollten vielmehr einer individuellen Beurteilung unterzogen und der lokale Handel entsprechend mit einbezogen werden. 

Sinnvolle Anreize gefordert

Ein weiteres Problem sieht der VMH in den steigenden Kosten verpflichtender Investitionen in Corporate Identity (CI). Auch unrealistische Verkaufsziele sowie komplexe, nicht planbare Vergütungssysteme machten das Geschäft für den Handel zunehmend unwirtschaftlich. Vertragshändler sollten daher sinnvolle vertragliche Anreize erhalten, um Produkte zu bewerben und um verpflichtende CI-Investitionen zu finanzieren.

Branchenspezifische Regelung notwendig

Der VMH hält angesichts der aufgezeigten Missstände eine branchenspezifische Regelung für den Kfz-Sektor im Rahmen der Wettbewerbsverordnungen der EU-Kommission für notwendig. Konkret müssten Vertragshändler in der Lage sein, notwendige Investitionen zu erwirtschaften, der Direkthandel durch Hersteller abnehmen und für das Vertragsgebiet vergütet sowie Vertragshändler am Onlinehandel beteiligt werden. Dies könne durch die Integration von für den Neuwagenverkauf spezifischen Aspekten in die Branchen übergreifende Vertikal-GVO geschehen. Alternativ könnte eine Integration des Neuwagenverkaufs in die derzeit für den Ersatzteilvertrieb relevante Kfz-GVO den notwendigen Schutz gewährleisten, so der Verband.

Der Verband der Markenvertragshändler vertritt nach eigenen Angaben die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Politik und den Medien – und zwar unabhängig von einzelnen Automarken. Dabei versteht sich die Interessenvertretung als eine Ergänzung zu bestehenden Organisationen. (dp)

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