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Parken mit offenem Verdeck: Wer es Dieben leicht macht, riskiert den Versicherungsschutz

02.07.2018 07:55 Uhr
Parken mit offenem Verdeck: Wer es Dieben leicht macht, riskiert den Versicherungsschutz
Dach auf oder zu? Wer sich nicht sicher ist, sollte sein Verdeck einfach schließen. Auf gar keinen Fall sollte man Wertgegenstände sichtbar im offenen Wagen zurücklassen – auch wenn der Gang in ein Geschäft idealerweise "nur" eine Minute dauern sollte.
© Foto: Walter K. Pfauntsch

Cabrio's werden in den Sommermonaten vor allem dann gerne geklaut, wenn sie "oben ohne" abgestellt werden. Die HUK-Coburg beispielsweise zahlt nach eigenen Angaben jedes Jahr rund 1,2 Millionen Euro für gestohlene Cabrios. Aus diesem Anlass weist sie aktuell darauf hin, dass nicht in jedem Fall automatisch ein Scheck zu erwarten ist.

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Damit das offene Sommerfahrzeug nicht zur leichten Beute für Diebe wird, rät die HUK-Coburg, darauf zu achten, wo geparkt wird. "Letztlich entscheidet der Abstellplatz darüber, ob das Verdeck offen bleiben kann oder geschlossen werden sollte", so Deutschlands größter Kfz-Versicherer. Autobesitzer mit einer abschließbaren Einzelgarage könnten das "Thema Verdeck getrost vergessen, wenn sie ihren Pkw dort parken". Mehr Vorsicht sei dagegen bei Tiefgaragen geboten, die für viele Personen frei zugänglich sind.

"Am besten das Dach immer zu"

Hier gelten nämlich dieselben Regeln wie auf der Straße: Wer sein Cabrio schnell einmal abstellt, um beim Bäcker ein paar Brötchen zu kaufen, könne das Verdeck offen lassen. Wer allerdings für ein paar Stunden oder noch länger parkt, sollte das Dach schließen. Genauso sollte man bei einer Urlaubsfahrt in Länder verfahren, "in denen besonders häufig Autos gestohlen werden wie zum Beispiel in Polen oder Italien".

Als Fazit hält die HUK-Coburg fest: "Cabriofahrer, die ihr Verdeck schließen, können in punkto Versicherungsschutz nie etwas falsch machen. Wer es offen lässt und Langfingern dadurch leichtfertig den Autodiebstahl ermöglicht, muss mit Konsequenzen rechnen. Es kann sein, dass die Teilkasko-Versicherung den Schaden nicht in vollem Umfang übernimmt."   (wkp)

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