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Bundesregierung: Acht Prozent Biosprit ab 2015

13.10.2006 16:05 Uhr
Biosprit: Strengere Pflicht zur Beimischung.

Anteil liegt derzeit bei vier Prozent / Verschärfungen von Mindestquoten für die Beimischung von Biodiesel und Ethanol

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Ölkonzerne und Tankstellen sollen nach dem Willen der Bundesregierung EU-weit ihr Angebot an Biosprit bis 2015 auf einen Kraftstoffanteil von acht Prozent ausweiten müssen. "Zudem hat sie die Kommission gebeten, die Marke von 12,5 Prozent für 2020 zu prüfen", berichtete Agrarstaatssekretär Gert Lindemann am Freitag bei Fortsetzung eines zweitägigen Biokraftstoffkongresses in Berlin. Derzeit hat Deutschland einen Biospritanteil von fast vier Prozent. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte kürzlich bereits für ihre EU-Präsidentschaft während des ersten Halbjahrs 2007 ehrgeizige Ziele beim Ausbau erneuerbarer Energien und der Verringerung des Öl-, Benzin-, Gas- und Stromverbrauchs angedeutet. Anfang 2007 will die EU-Kommission eine überarbeitete Richtlinie dazu vorlegen. In der alten war sie für 2005 von einem Anteil von zwei Prozent Ökosprit ausgegangen und für 2010 von 5,75 Prozent. Dieses Ziel werde von Deutschland erreicht, betonte Lindemann. Dazu beitragen sollen die jetzigen Verschärfungen von Mindestquoten für die Beimischung von Biodiesel und Ethanol zu fossilem Sprit. Die Regierung arbeite darauf hin, die in den europäischen Kraftstoffnormen festgelegten Beimischungsgrenzen für Biokraftstoff von fünf auf zehn Prozent zu erhöhen. "Bei Biokraftstoffen muss es eine Doppelstrategie geben", sagte Lindemann. "Einerseits sind die Chancen synthetischer Biokraftstoffe auszuloten und zu nutzen, andererseits dürfen wir die erste Biokraftstoffgeneration, also Biodiesel und Bioethanol, nicht vernachlässigen." Beim BTL (Biomass to Liquid) der zweiten Generation handelt es sich um Biodiesel, der durch synthetische Vergasung und auf der Basis schnell wachsender Pflanzen und Holz gewonnen werden soll. Bundesrat gegen Biogasnachteile Unterdessen forderte der Bundesrat Nachbesserungen an dem von der Bundesregierung geplanten Gesetz für Biokraftstoffquoten und sonstige steuerliche Regelungen. So müsse die von der Bundesregierung bis Ende 2015 geplante Steuerermäßigung für Biogas um drei Jahre bis Ende 2018 verlängert werden. Biogas dürfe steuerlich nicht schlechter gestellt werden als Erdgas, stellte die Länderkammer in ihrer Stellungnahme fest. Auch sollte Biogas als Voraussetzung für die Steuerförderung nicht nur in Erdgasqualität verlangt werden. Die sei in Maschinen der Landwirtschaft und diversen Motoren nicht erforderlich, sagte der niedersächsische Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP). (dpa)

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