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Kfz-Steuer soll sich künftig nach Umweltbelastung richten

06.09.2006 10:25 Uhr
Künftig soll EU-weit der Ausstoß von CO2, Stickoxiden und Partikeln bei der Kfz-Steuerberechnung berücksichtigt werden.

Auch Zulassungssteuer soll europaweit wegfallen / VDA begrüßt Entscheidungen

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Abgasarme Autos sollen nach Ansicht des Europa-Parlaments in Zukunft in allen EU-Ländern weniger Steuern kosten als stark luftverschmutzende Fahrzeuge. Gleichzeitig sollten die Zulassungssteuern einiger EU-Länder in einer Übergangszeit von fünf bis zehn Jahren abgeschafft werden, hieß es in einer Entschließung des Europa-Parlaments am Dienstag in Straßburg in Anlehnung an einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission. Über diesen Kommissionsvorschlag hinaus sollte nicht nur der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2), sondern auch der von anderen gesundheitsgefährdenden Stoffen wie Stickoxide und Partikel bei der Steuerberechnung berücksichtigt werden. In Deutschland werden Fahrzeuge jährlich nach Motorengröße (Hubraum) und Schadstoffklasse besteuert, in anderen Ländern wird bei der Anmeldung eine so genannte Zulassungssteuer fällig. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßte die Entscheidung des Parlaments als einen wichtigen Beitrag zur Vereinheitlichung der Neuwagenpreise in Europa. Die neue Regelung schaffe mehr Transparenz für den Verbraucher. Die Kfz-Steuer müsse nach der Menge des ausgestoßenen CO2 bemessen werden. "Es sollte der Grundsatz herrschen, dass derjenige mehr zahlt, der mehr CO2 emittiert." Alles andere führe über unterschiedliche Steuersysteme in den Mitgliedstaaten nicht zu einer Harmonisierung, sondern zum glatten Gegenteil. Auch bei Biokraftstoffen sollte die CO2-Einsparung gegenüber fossilen Kraftstoffen Grundlage für die Besteuerung werden, damit die leistungsfähigsten Biokraftstoffe so schnell wie möglich in den Markt kämen, betonte der VDA. EU-Ministerrat hat das letzte Wort Eine Umsetzung der vom Parlament verabschiedeten Vorschläge ist jedoch noch lange nicht in Sicht, weil das Thema im EU-Ministerrat stark umstritten ist und – da es sich um eine Steuerfrage handelt – ein einstimmiger Beschluss erforderlich ist. Das Parlament hat in dieser Frage keine Möglichkeit, seine Meinung durchzusetzen. (dpa)

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