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Konferenz: Länderverkehrsminister für mehr Tempo-30-Zonen

Tempo-30-Schild vor der Schule
An Kitas, Schulen und Altenheimen an innerstädtischen Hauptstraßen soll es mehr Tempo-30-Zonen geben.
© Foto: picture alliance/dpa

Die Agenda der Verkehrsminister von Bund und Ländern für ihre zweitägige Konferenz in Rostock war umfangreich. Die Einigung auf mehr innerstädtische Tempo-30-Zonen wird als der wichtigste Punkt betrachtet.


Datum:
17.04.2015
1 Kommentare

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An Kitas, Schulen und Altenheimen an innerstädtischen Hauptstraßen soll es mehr Tempo-30-Zonen geben. Darauf einigten sich die Verkehrsminister der Bundesländer. "An diesen Stellen passieren die meisten Unfälle, da gibt es die meisten Toten", sagte Baden-Württembergs Ressortleiter Winfried Hermann (Grüne) am Freitag zum Abschluss der Konferenz in Rostock. "Viele Eltern, viele Menschen und viele Kommunalpolitiker werden sehr erleichtert sein." Er betonte jedoch, dass die Umsetzung noch ganz am Anfang stehe.

Zuvor hatte bereits Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) Entgegenkommen signalisiert und den Abbau bürokratischer Hürden für zusätzliche Tempolimits bis Jahresende angekündigt. Die Einigung solle so schnell wie möglich in die Straßenverkehrsordnung eingearbeitet werden, sagte Staatssekretär Rainer Bomba.

Wie Mecklenburg-Vorpommerns Verkehrsminister Christian Pegel (SPD) erklärte, hatte es bislang die Möglichkeit zur Temporeduzierung nur konkreter Gefahr oder einem Unfallschwerpunkt gegeben. "Nun können wir auch auf eine abstrakte Gefahr reagieren", betonte Pegel. Noch sei nicht klar, wie viele Straßen bundesweit betroffen sein könnten. Dies müsste eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe klären. 

Die Einführung werde aber an die Einschätzung der örtlichen Verkehrsbehörden geknüpft bleiben, sagte Pegel. Es handele sich um eine Kann-Vereinbarung. Ein "Muss" daraus zu machen, wäre schwer, weil es viele Parameter gebe, die hineinspielten. So werde an manchen Straßen abzuwägen sein, ob die Behinderungen für den Durchgangsverkehrs unvertretbar hoch wären.

Die Einigung sei auch deshalb gelungen, weil den Kommunen nichts vorgeschrieben werde, sagte Herrmann. Die Regelung gelte auch für den Lärmschutz. Heute könne eine Temporeduzierung nur dann eingeführt werden, wenn der Nachweis gelinge, dass die Grenzwerte wesentlich überschritten würden.

Während Kinderschutz-, Umwelt- und Radfahrer-Verbände ein generelles Tempolimit von 30 Kilometer pro Stunde innerorts forderten, sprachen sich ADAC und der Deutsche Städte- und Gemeindebund dagegen aus.

Tempo 30 in geschlossenen Ortschaften als Regelfall einzuführen, sei «eine unnötige Gängelung der Bürgerinnen und Bürger» und verursache überflüssige Kontrollbürokratie, so Städtebund-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg in der "Passauer Neuen Presse" (Freitag).

Nach Erhebungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung kam es im Jahr 2013 bundesweit zu knapp 53.000 Schulwegunfällen. Bei jedem vierten dieser Unfälle seien Kraftfahrzeuge beteiligt gewesen. (dpa)

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KOMMENTARE


Michael Kühn

17.04.2015 - 19:17 Uhr

komplettes politsches "Bla-bla" - solange ich von dem Thema "Lärmschutz" lese/höre, analog o.g. Aussagen : "Die Regelung gelte auch für den Lärmschutz. ..." usw.; so denke ich einfach nur einmal an Mofa/Mokick/Motorräder, wie auch LKW + Busse, u. welchen abstrusen Lärm diese verursachen ! - sämtliche private PKW verursachen, selbst bei 70 Km/h keinen derartigen Lärm. Also, ich muß doch sehr bitten . . . - sehr geehrte abgehobene + weltfremden Verkehrsminister !!! - Und was kann bitte Dobrindt einmal ansatzweise überhaupt beurteilen ???? - irgenwelche Statistiken ??? - mit einem "feindlich gesinntem Grüßle" MK


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