In der VW-Affäre wird die Justiz in der nächsten Woche entscheiden, ob der frühere Betriebsratschef Klaus Volkert wieder auf freien Fuß kommt. Die Anwälte von Volkert reichten am Freitag Beschwerde gegen die Inhaftierung des 64-Jährigen ein. Sein Anwalt Johann Schwenn sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Ich bin zuversichtlich, dass die Entscheidung des Gerichts in unserem Sinne ausfallen wird." Der Ex-Betriebsratschef sitzt seit gut anderthalb Wochen als erster Beschuldigter in Untersuchungshaft, weil er aus Sicht des Gerichts versucht haben soll, die Vorwürfe gegen ihn zu verdunkeln. Hintergrund ist ein Treffen, bei dem Volkert den früheren VW-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer bedrängt haben soll, seine bisherigen Angaben in der VW-Affäre zu relativieren. Gegen Gebauer wird in der Affäre um Korruption und Lustreisen auf Firmenkosten ebenfalls ermittelt. Ein Sprecher der Braunschweiger Staatsanwaltschaft sagte, die Haftbeschwerde sei sehr umfangreich. "Wir werden unsere Stellungnahme mit der gebotenen Schnelligkeit abgeben. Trotzdem müssen die Argumente aber auch mit Sorgfalt geprüft werden", sagte Staatsanwalt Klaus Ziehe. Er rechnet in der nächsten Woche mit einer Entscheidung des Gerichts. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, nach der Inhaftierung Volkerts seien Gebauer, aber auch weitere Zeugen erneut vernommen worden. Die Ergebnisse dieser Gespräche würden in die Stellungnahme darüber einfließen, ob Volkert wieder auf freien Fuß gesetzt werden solle. Volkerts Anwalt sagte, der Verdacht einer Anstiftung zur Untreue gegen Volkert sei "Unfug". Auch Verdunkelungsgefahr bestehe nicht. Über das Treffen zwischen Volkert und Gebauer gebe es "leicht divergierende Darstellungen". (dpa)
VW-Affäre: Beschwerde gegen Volkert-Inhaftierung
Ob der frühere Betriebsratschef wieder auf freien Fuß kommt, entscheidet sich nächste Woche