VW-Gesetz: EU-Kommissar droht Bundesregierung mit Klage

27.11.2008 13:39 Uhr
Neues VW-Gesetz: Berlin droht erstmalige Verhängung von Zwangsgeld durch den EuGH.
© Foto: David Hecker/ddp

Der Ton im andauernden Streit um das VW-Gsetz wird schärfer. Die EU-Kommission beschloss das Verfahren wegen des Bruchs von EU-Recht auf die nächste Stufe zu heben und drohte mit Klage vor dem EuGH.

Mit einem Ultimatum will die EU-Kommission die Bundesregierung zwingen, Sonderrechte des Landes Niedersachsen im neuen VW-Gesetz zu kippen. Die EU-Behörde trieb am Donnerstag in Brüssel das laufende Verfahren wegen der Verletzung von EU-Recht weiter in Richtung einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Berlin muss innerhalb von zwei Monaten reagieren. Das höchste EU-Gericht kann hohe Zwangsgelder gegen Deutschland verhängen. Während der Autokonzern Porsche den Schritt begrüßte, hielt die Bundesregierung an der Neufassung des VW-Gesetzes mit den Extrarechten für Niedersachsen fest. Die EU-Behörde stößt sich daran, dass auch die jüngst beschlossene Neufassung des VW-Gesetzes dem Land Niedersachsen bei wichtigen Entscheidungen ein Vetorecht in der VW-Hauptversammlung gibt. "Wir beharren darauf, dass die 20 Prozent Sperrminorität (für das Land Niedersachsen) gegen EU-Recht verstoßen", sagte der Sprecher von EU- Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy. Nach dem deutschen Aktienrecht ist eine Sperrminorität erst bei einem Anteil von mindestens 25 Prozent möglich. Hannover hält nur rund 20 Prozent. VW-Großaktionär Porsche kämpft ebenfalls gegen das VW-Gesetz. "Wir begrüßen diese Stellungnahme der EU-Kommission", sagte ein Porsche- Sprecher in Stuttgart. Der Sportwagenhersteller will im kommenden Jahr die Mehrheit der VW-Anteile übernehmen. Fronten sind verhärtet Die Kommission machte deutlich, dass die Positionen verhärtet sind: "Am Ende des Tages geht es darum, dass es eine rechtliche Klärung gibt. Das kann nur der EuGH", sagte der Sprecher McCreevys. Im Verfahren habe Deutschland geantwortet, "dass sie unsere Bedingungen nicht erfüllen wollen". Die möglichen Zwangsgelder des EuGH gegen Berlin können nach früheren Angaben aus Regierungskreisen bis zu 100 000 Euro pro Tag betragen. Die Kommission argumentiert, das fast 50 Jahre alte Gesetz behindere den freien Kapitalverkehr in der EU. "An unserer Rechtsauffassung hat sich definitiv nichts geändert", konterte die Sprecherin der federführenden Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), Eva Schmierer, in Berlin. Allerdings werde das Thema innerhalb der Regierung sicher noch einmal im Licht der neuen Entwicklung besprochen. Die Bundesregierung werde sich dann innerhalb der Zweimonatsfrist gegenüber der Kommission äußern.

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