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Prozesse im Autohaus: Kfz-Gewerbe informiert über Geldwäschegesetz

19.05.2017 11:10 Uhr
Ulrich Dilchert
"Das neue Geldwäscherecht nimmt Einfluss auf Prozesse und Verfahrensweisen in den Autohäusern", sagte ZDK-Rechtsexperte Ulrich Dilchert.
© Foto: ZDK/ProMotor

In Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Geldwäscheprävention und der Akademie Deutsches Kfz-Gewerbe veranstaltet der ZDK die erste Fachtagung "Geldwäscheprävention im Automobilhandel".

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Das neu gefasste Geldwäschegesetz verlangt von Händlern besondere Sorgfaltspflichten. Das Deutsche Kfz-Gewerbe (ZDK) unterstützt Autohäuser bei diesem schwierigen Thema. In Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Geldwäscheprävention und der Akademie Deutsches Kfz-Gewerbe (TAK) veranstaltet der Verband am 21. Juni 2017 in Köln die erste Fachtagung "Geldwäscheprävention im Automobilhandel". Dabei geht es unter anderem um die Neuerungen, deren Umsetzung aus Sicht eines Automobilimporteurs und aus der Perspektive einer Landesaufsichtsbehörde, Informationen über das Transparenzregister sowie um den Umgang mit Verdachtsmeldungen und  die Umsetzung der Schulungspflichten.

"Das neue Geldwäscherecht nimmt Einfluss auf Prozesse und Verfahrensweisen in den Autohäusern", sagte ZDK-Rechtsexperte Ulrich Dilchert. "Die Mitarbeiter müssen in diesem Zusammenhang zahlreiche neue Aufgabenstellungen bewältigen."

Die Anmeldung zu der Fachtagung ist online möglich unter https://www.tak.de/. (AH)

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