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Rechtsstreit im VW-Abgas-Skandal: EuGH soll Entscheidungen treffen

27.06.2017 10:13 Uhr
Rechtsstreit im VW-Abgas-Skandal: EuGH soll Entscheidungen treffen
Die Anwälte der US-Kanzlei Hausfeld wollen, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) für die Entscheidung wesentliche Fragen beantwortet.
© Foto: Gina Sanders/fotolia.com/VW/AHO-Montage

In ihrem Antrag betonen die Anwälte eines Klägers, dass die Beantwortung nahezu aller diskutierten und relevanten Fragestellungen von der Auslegung europarechtlicher Vorschriften abhängig seien.

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Kurz vor einer weiteren mündlichen Verhandlung im Abgas-Skandal beim Autobauer Volkswagen haben die Anwälte eines Klägers am Dienstag eine Aussetzung des Verfahrens am Landgericht Braunschweig beantragt. In dem Verfahren eines Autokäufers gegen VW wollen sie erreichen, dass zunächst der Europäische Gerichtshof (EuGH) für die Entscheidung wesentliche Fragen beantwortet. In dem Antrag betonen die Juristen, dass die Beantwortung nahezu aller diskutierten und relevanten Fragestellungen von der Auslegung europarechtlicher Vorschriften abhängig seien.

Die Anwälte der US-Kanzlei Hausfeld wollen von den Richtern in Luxemburg unter anderem klären lassen, ob Volkswagen Dieselfahrzeuge in EU-Mitliedstaaten verkaufen und zulassen durfte, wenn es zwar eine nationale EG-Genehmigung gibt, aber in dem Motor eine unzulässige Abschalt-Einrichtung verwendet wird.

In einem weiteren Antrag fordern sie Einsicht in möglicherweise brisante Unterlagen. Volkswagen soll interne Mails, Sitzungsprotokolle und Mitschriften von Zeugenaussagen vorlegen. Auch der Zwischenbericht der mit den internen Ermittlungen bei VW beauftragten Kanzlei Jones Day gehört dazu, der aber laut dem Unternehmen gar nicht existiert.

In Bezug darauf verwies ein Unternehmenssprecher erneut darauf, dass es über die gemeinsam mit dem US-Justizministerium veröffentlichte Faktensammlung ("Statement of Facts") hinaus keinen gesonderten Bericht geben werde. Inhaltlich wollte der Sprecher die Anträge nicht kommentieren, weil sie dem Unternehmen nicht vorlägen. Eine Gerichtssprecherin bestätigte am Dienstag den Eingang des Papiers, verwies aber gleichzeitig darauf, dass es noch offen sei, wie die Kammer damit umgehe. (dpa)

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