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EU-Richtlinie: Ab 26. Juni brauchen Kinder im Ausland eigenen Pass

15.06.2012 11:25 Uhr
EU-Richtlinie: Ab 26. Juni brauchen Kinder im Ausland eigenen Pass
Vor dem Familienurlaub prüfen: Kinder brauchen ab Juni ihren eigenen Pass.
© Foto: PRESSE + PR PFAUNTSCH

Für Kinder muss im Ausland ab dem 26. Juni 2012 ein eigener Pass mitgeführt werden. Dies gilt auch bei Reisen innerhalb der Europäischen Union. Die Eintragung im Reisepass der Eltern wird nicht mehr anerkannt.

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Deutsche Staatsangehörige, die ihren Familienurlaub mit Kindern außerhalb des Landes verbringen, sollten laut ADAC dringend ihre Ausweispapiere überprüfen. Ab dem 26. Juni 2012 nämlich benötigt jedes Kind, das ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden ab dann nicht mehr anerkannt. Das gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union.

Österreich startet Kinder-Ausweispflicht bereits am heutigem Freitag

Mit den neuen Richtlinien werden die Vorgaben der EU erfüllt. Sie sind für alle EU-Bürger verbindlich. Allerdings gelten für Kinder aus anderen EU-Staaten unterschiedliche Stichtage. In Österreich ist das zum Beispiel der 15. Juni. Der gilt auch dann, wenn die Familie in Deutschland lebt.

Ausnahmeregelungen

In Deutschland lebende Bürger aus Nicht-EU-Ländern wie zum Beispiel Türkei, Serbien und Mazedonien sind von den Änderungen nicht unmittelbar betroffen. Sie müssen die jeweiligen Einreisebestimmungen der einzelnen Länder beachten. Details hierzu erfährt man bei den jeweiligen Botschaften und Konsulaten.

Wer für seine Sprösslinge noch keine eigenen Reisedokumente besitzt, sollte diese möglichst bald bei den zuständigen Behörden beantragen, rät der Münchner Automobilclub. Zur Verfügung stehen je nach Alter und Reiseziel Reisepässe, Kinderreisepässe oder Personalausweise.

Laut ADAC steht den Kindern je nach Reiseziel und Alter der Reisepass, Kinderpass oder der Personalausweis zur Verfügung. Wer im Sommer eine Reise plant, sollte daher rechtzeitig ein Reisedokument bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Gebühr für den Kinderreisepass – gültig bis zu sechs Jahre oder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres –beläuft sich auf 13 Euro, die für einen Reisepass auf 37,50 Euro. 

Unterschiedliche Stichtage beachten

Die Richtlinie ist für alle EU-Bürger bindend. Wer keine EU-Staatsbürgerschaft besitzt, ist von dieser Regelung nicht unmittelbar betroffen. Aber vor einer Einreise in andere Länder sollten die jeweiligen Botschaften und Konsulate wegen der jeweils geltenden Bestimmungen konsultiert werden, so der ADAC. Seine weitergehende Empfehlung: Unterschiedliche Stichtage innerhalb der EU beachten! (ll/wkp)

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