Anwalts- und Gerichtskosten sollen in Zukunft teurer werden. Das geht aus dem Regierungsentwurf zum Kostenrechtsmodernisierungsgesetz hervor, der Ende Januar im Bundestag erörtert wurde und der voraussichtlich zum 1. Juli 2013 in Kraft treten soll. Das Gesetz sieht vor, dass die Gebühren bzw. die Kosten für Anwälte und Gerichte neu festgelegt werden. Auch die Abrechnungsentgelte für Notare, Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer sollen erhöht werden, teilte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit.
Durchsetzung des Rechts nur noch für Besserverdiener?
Für die Verbraucher bedeutet dies, dass sie künftig mehr bezahlen müssen, um an ihr Recht zu kommen. "Es ist zu befürchten, dass die steigenden Kosten eines Rechtsstreits den einen oder anderen von der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen abhalten könnten", erklärte Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des GDV. Dieser Kritik hätten sich bereits auch viele andere Rechtsexperten angeschlossen.
GDV rät zur Rechtsschutzversicherung
Umso wichtiger sei die Rechtsschutzversicherung, sie übernehme die Kosten eines Rechtsstreits. "Der Jahresbeitrag einer Rechtsschutzversicherung liegt heute oft niedriger als die Kosten einer einzigen Arbeitsstunde eines Anwalts", so Fürstenwerth. Eine Rechtsschutzversicherung könne je nach Bedarf bei juristischen Auseinandersetzungen aus den Bereichen Privatleben, Beruf oder Verkehr schützen. Sie übernehme unter anderem Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Darüber hinaus biete sie Zusatzleistungen wie eine telefonische Rechtsberatung oder die außergerichtliche Streitbeilegung durch Mediation.
Jedes Jahr werden 3,8 Millionen Streitfälle bearbeitet
Rund 40 Prozent der deutschen Haushalte haben nach Angaben des GDV eine Rechtsschutzversicherung. Jedes Jahr bearbeiten die Rechtsschutzversicherer über 3,8 Millionen neue Streitfälle. Rund ein Drittel der Streitigkeiten kommen aus dem Vertrags-, Sachen- und Schadenersatzrecht, 28 Prozent der Fälle aus dem Verkehrsrecht und 16 Prozent der Auseinandersetzungen zählen zum Arbeitsrecht. Die Unternehmen leisteten dafür 2,34 Milliarden Euro. (ll)
GDV-Studie: Regierungsentwurf sieht höhere Anwalts- und SV-Kosten vor

Eine Gesetzesänderung, die am 1. Juli 2013 in Kraft treten soll, wird unter anderem Gebühren für Anwälte und Gerichte erhöhen. Die Teuerung könnte Menschen mit niedrigem Einkommen davon abhalten, ihr Recht zu erstreiten.