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Sicherheitsgurt wurde vor 30 Jahren Pflicht

Mercedes-Benz führte den "Lebensretter" als erster Hersteller serienmäßig ein


Datum:
06.01.2006
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Fast unbemerkt feierte der erste nennenswerte Lebensretter in Kraftfahrzeugen an Neujahr "runden" Geburtstag: Am 1. Januar 1976, vor exakt 30 Jahren, wurde auf den Vordersitzen das Anlegen des Sicherheitsgurts in Deutschland zur Pflicht. Wesentlicher politischer "Antreiber" dieser sicherheitstechnischen Ausstattung war der frühere Chef des Allianz-Zentrums für Technik (AZT) und Unfallforscher Max Danner, auf den auch die Einführung der Vollkasko- (1973) und Teilkasko-Typklassen (1978) zurückzuführen ist. Wie später beim Airbag, übernahm Mercedes-Benz auch beim Thema Sicherheitsgurte die Vorreiterrolle: Schon drei Jahre vor der eigentlichen Gurtpflicht stattete der "Stern" seine Pkw-Modelle auf den Vordersitzen serienmäßig mit Gurten aus. Den ersten Gurt hat das Unternehmen übrigens schon 1957 angeboten: Damals für den 300 SL Roadster. Heute besteht die Gurtpflicht bei allen Pkw ab Zulassungstag 1. Juli 1969, denn auch die Nachrüstung wurde verpflichtend vorgeschrieben worden und betrifft damit alle Oldtimer, die ab dem vorgenannten Stichtag gebaut oder erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wurden. (wkp)

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