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Schadenklage: Jörg Elsner sieht das Urteil sportlich

27.04.2012 18:52 Uhr
Schadenklage: Jörg Elsner sieht das Urteil sportlich
Der bekannte Hagener Anwalt und Notar Jörg Elsner
© Foto: DAV

Entspannt und gelassen zeigte sich nach dem gestrigen Urteilsspruch zur "Fairplay-Klage" auch Rechtsanwalt und Notar Jörg Elsner aus Hagen. Er will jetzt zunächst einmal die eigentliche Urteilsbegründung abwarten, die vom LG München I erst später nachgereicht wird.

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Monatelang lag erkennbare Anspannung über der Schadenwelt, nachdem der bekannte Hagener Anwalt und Notar Jörg Elsner (Kanzlei Stahl Krafzik & Partner) die Allianz Versicherungs AG auf Unterlassung der Anwendung des Kraftschaden-Regulierungsmodells "Fairplay" verklagt hatte. Nach der öffentlichen, mündlichen Verhandlung am 12. Januar dieses Jahres (wir berichteten), bei dem sich Kläger und Beklagte direkt gegenüber standen, sollten nun nochmals dreieinhalb Monate vergehen, bis am gestrigen Donnerstag die 17. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I ein Urteil gefällt hatte. Der zuständige Vorsitzende Richter Wolfgang Gawinski wies dabei die Klage ab.

Warten auf die konkrete Urteilsbegründung

RA Jörg Elsner, der in seiner Funktion als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft (ArGe) Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) vor allem auch die Interessen von mehr als 6.200 in der ArGe vertretenen und im Verkehrsrecht tätigen Anwälten vertritt, nahm das gestrige Urteil relativ unaufgeregt auf: "Ohne Kenntnis der Urteilsbegründung, welche ja erst später durch das Landgericht München I nachgereicht wird und deshalb im Moment noch nicht bekannt ist, lässt sich im Moment noch nicht allzu viel sagen." Er habe aber – und das spricht letztlich für den sachlichen, unaufgeregten Stil des erfahrenen Hagener Anwalts – "heute Herrn Lang sportlich zu dem gestrigen Sieg des FC Bayern im Champions League Halbfinale und zum heutigen Sieg der Allianz gratuliert".

Der angesprochene Herbert Lang ist Leiter Großschaden bei der Allianz Versicherung in München. Elsner und Lang – das ist unserer Redaktion geläufig – kennen sich seit vielen Jahren auch von unterschiedlichsten Branchenveranstaltungen und können vom Grundsatz her als kompromissfähige Repräsentanten auf Anwalts- bzw. Versichererseite eingestuft werden. Nicht zuletzt auf dem Gebiet des Reha-/Personenschadens haben Lang und Elsner "parteiübergreifend" in der Vergangenheit zu tragfähigen Konzepten gefunden, die einer schnellen, fachgerechten Hilfe und auch Resozialisierung von schwer- und schwerstverletzten Unfallopfern im positiven Sinne heute zugute kommen.

"Ausgang der Endspiele bleibt offen"

Vielsagend meinte Anwalt Elsner gestern gegenüber AUTOHAUS-Schaden§manager weiter, dass er Herbert Lang allerdings auch "auf den offenen Ausgang der Endspiele verwiesen" habe. Sobald ihm die Entscheidungsgründe des Gerichts schriftlich vorlägen, will Elsner sich konkreter gegenüber unserer Redaktion in Sachen "Fairplay" äußern und ferner etwaige weitere Maßnahmen von eben jenen Entscheidungsgründen abhängig machen. Unabhängig der vom Gericht noch nachzureichenden Detailbegründung machte RA Elsner aber deutlich, dass er grundsätzlich an seiner Position weiterhin festhält und nach wie vor nicht die gebotene Fairness im Fairplay-Konzept erkennen könne. (wkp)

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