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Verhandlung: BFH prüft Dienstwagen-Besteuerung

11.12.2012 10:09 Uhr
Verhandlung: BFH prüft Dienstwagen-Besteuerung
Die Besteuerung von Dienstwagen in Deutschland kommt auf den Prüfstand.
© Foto: Fotolia.com

Der Bundesfinanzhof in München verhandelt an diesem Donnerstag über ein Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler, der die geltende Regelung für ungeeignet hält.

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Die Besteuerung von Dienstwagen in Deutschland kommt auf den Prüfstand. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München verhandelt an diesem Donnerstag (13. Dezember) über ein Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler, der die geltende Regelung für ungeeignet hält.

Dabei geht es im Kern um die Frage, ob der Bruttolistenpreis eines Fahrzeugs die Berechnungsgrundlage für die Steuer sein darf, oder ob stattdessen der tatsächliche Kaufpreis angesetzt werden müsste. Da dieser meist unter dem Listenpreis liegt, müssten dann auch weniger Steuern für die Wagen gezahlt werden.

"Für den Fiskus ist der Ansatz des Bruttolistenpreises ein lukratives Geschäft, denn der Ansatz des höheren Listenwertes führt auch zu einer höheren Steuer für die Steuerzahler", teilte der Bund der Steuerzahler am Dienstag mit. Bislang können die Nutzer von Dienstwagen den geldwerten Vorteil entweder anhand eines Fahrtenbuchs versteuern oder pauschal mit einem Prozent des Listenpreises pro Monat.

Der Bundesfinanzhof ist das oberste Gericht für Steuerfragen in Deutschland. Die Entscheidungen haben in der Regel auch über den Einzelfall hinaus Bedeutung. Mit einem Urteil bereits am Donnerstag ist nach Angaben eines Sprechers aber nicht zu rechnen. (dpa)

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KOMMENTARE


Michael Kühn

11.12.2012 - 23:15 Uhr

Es wurde allerhöchste Zeit, dass diese Regelung überarbeitet wird !Der Listenpreis wurde von Flottenkunden noch nie bezahlt, wer fährt Flottenfahrzeuge; z. B. die Verkäufer in einem Autohaus, sowie andere Außendienstler, wie ich einer mal war, mit pro Woche 1500-2000 Km (am Wochenende hatte ich keine Lust mehr zum Fahren =keine private Nutzung. (trotz nachgewiesenen Privatwagens mußte ich trotzdem ein Fahrtenbuch führen; jetzt nutze ich beruflich einen 20 Jahren alten privaten 3-er u. müßte für diesen den Listenpreis versteuern...? /preiswerter kann ich bei den heute wenigen Km nicht fahren) - Mittlerweile zahlen aber auch Privatkunden selten den regulären LP. Tageszulassungen und Jahreswagen wurden für gewerbliche Nutzung fast uninteressant. Z. B. selbstständige Versicherungsvertreter fuhren dann lieber einen privaten Gebrauchten und nutzen diesen steuerneutral hauptberuflich (z. B. 10 Jahre alten Passat, E-Klasse, 5-er usw... ), ich hatte an diese Kunden einige Gebrauchte verkauft... Diese Regelung ist eine "illegale" einseitige Vorteilsverschaffung vom Fiskus !!!


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