Die Besteuerung von Dienstwagen in Deutschland kommt auf den Prüfstand. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München verhandelt an diesem Donnerstag (13. Dezember) über ein Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler, der die geltende Regelung für ungeeignet hält.
Dabei geht es im Kern um die Frage, ob der Bruttolistenpreis eines Fahrzeugs die Berechnungsgrundlage für die Steuer sein darf, oder ob stattdessen der tatsächliche Kaufpreis angesetzt werden müsste. Da dieser meist unter dem Listenpreis liegt, müssten dann auch weniger Steuern für die Wagen gezahlt werden.
"Für den Fiskus ist der Ansatz des Bruttolistenpreises ein lukratives Geschäft, denn der Ansatz des höheren Listenwertes führt auch zu einer höheren Steuer für die Steuerzahler", teilte der Bund der Steuerzahler am Dienstag mit. Bislang können die Nutzer von Dienstwagen den geldwerten Vorteil entweder anhand eines Fahrtenbuchs versteuern oder pauschal mit einem Prozent des Listenpreises pro Monat.
Der Bundesfinanzhof ist das oberste Gericht für Steuerfragen in Deutschland. Die Entscheidungen haben in der Regel auch über den Einzelfall hinaus Bedeutung. Mit einem Urteil bereits am Donnerstag ist nach Angaben eines Sprechers aber nicht zu rechnen. (dpa)
Michael Kühn