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Studie: Herausforderungen im Werkstattgeschäft

Studie: Herausforderungen im Werkstattgeschäft
Geschäftsanbahnung direkt mit dem Fahrer: Dies wird laut Expertenmeinung den Reparaturmarkt massiv beeinflussen.
© Foto: Serg Nvns / Fotolia

Die Boston Consulting Group hat Führungskräfte der Automobilwirtschaft nach Zukunftstrends im Reparaturmarkt befragt. Zwei Antworten kamen besonders häufig.

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Die zunehmende Tendenz von Versicherern, Leasingunternehmen und Flottenbetreibern, spezielle Rahmenverträge mit Werkstätten auszuhandeln sowie die steigende Verbreitung der Fahrzeugtelematik sind aktuell die größten Herausforderungen auf dem Reparaturmarkt. Das zeigt eine aktuelle Branchenumfrage der Boston Consulting Group (BCG), die in Zusammenarbeit mit dem europäischen Herstellerverband (ACEA) durchgeführt wurde.

"Wir sehen Anzeichen für einen noch intensiveren, aber ausgeglichenen Wettbewerb zwischen und innerhalb der beiden Hauptakteure der Branche – den freien Werkstätten und den Vertragswerkstätten", erklärte der Mitautor der Studie, Nikolaus Lang. 2012 seien in Deutschland 28 Prozent aller unfallbedingten Reparaturen auf Partnernetzwerke der Versicherer zurückgegangen – ein Anstieg um 18 Prozentpunkte gegenüber 2003.

Servicerelevante Aspekte der Telematik sind die interaktive Instandhaltung und die Ferndiagnose von Fehlfunktionen. Mit welcher Geschwindigkeit diese Möglichkeiten in die Fahrzeuge Einzug halten, darüber gehen laut BCG die Meinungen der Befragten weit auseinander. Während einige davon ausgehen, dass bis 2018 15 Prozent aller Fahrzeuge mit solcher Telematik ausgestattet sein werden, rechnen andere mit 35 Prozent. "Dieser große Unterschied in der Einschätzung zeigt die hohe Unsicherheit der Branche bezüglich der Geschwindigkeit der Veränderungen – insbesondere bei Umrüstungen", so Lang. (ng)

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KOMMENTARE


Michael Kühn

15.07.2014 - 21:54 Uhr

Hierbei bleibt eine wichtige Frage im Raum: Warum sind freie Werkstätten oft günstiger und von den Vers. empfohlen ? - Weil diese nicht den Obliegenheitsverpflichtungen gegenüber den Herstellern ( im Hinblick auf "schön, teuer und modern /Werkstattannahme in einem 'Palast'") folgen müssen." - Bei den "Freien" spricht der Kunde oft noch mit einem ggfs. mitschraubendem Kfz.-Meister, welcher mir nicht mit einem "Kulturstrick" am Hals, etwaige Dinge erklärt, was er alles nicht umsetzen kann oder was der Hersteller fordert, sondern ist an kostengünstigen Lösungen für den Kunden interessiert. - Ich bin bespielsweise nicht an einem "Kulturstrick-Junkie" interessiert; sondern eher an einem "ölverschmierten" Kittel mit praktischem Wissen und jahrelanger Erfahrung, der mir ggfs. auch sagt, was demnächst anliegt, aber nicht sofort ausgetauscht werden muß. Eine Unfallreparatur bei einem Kaskoschaden (Teilkasko) sollte sich auf das Notwendigste begrenzen, da nur die gesetzliche Gebrauchsfähigkeit gewährleistet werden muß. Ausnahme während der Garantiezeiten bei aktuellen Modellen, insbesondere bei Leasing oder Finanzierungs-verträgen mit Rückkaufpflicht..., wobei ich einfach behaupte, dass ein Meisterbetrieb nach deutschem Recht ebenfalls der Sorgfaltpflicht unterliegt und nicht einfach so schalten u. walten darf, wie er vielleicht möchte. - Denn dann brauchen wir auch keine Meisterprüfung vor der IHK.


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