Öfter mal was Neues: Das Finanzministerium plant, Arbeitnehmer nur noch alle zwei Jahre zur Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung zu verpflichten. Dies soll das Steuerrecht vereinfachen. Doch was soll daran einfacher sein, wenn der Arbeitnehmer die Belege über zwei Jahre sammeln muss? Die Arbeit und der Aufwand bleibt für den Arbeitnehmer der gleiche. Über die genauen Bedingungen schweigen sich die Politiker noch aus.
Einen Vorteil hat aber der Fiskus: Bei der Mehrzahl der von den Arbeitnehmern eingereichten Einkommensteuererklärungen, früher der sogenannte Lohnsteuerjahresausgleich, errechnet sich eine Einkommensteuererstattung. Der Arbeitnehmer bekommt Geld zurück. Das ist auch der Grund, warum sehr viele Arbeitnehmer ihre Steuererklärung schon in den ersten drei Monaten des Folgejahres einreichen. Und jetzt sollen sie über ein Jahr auf das Geld warten. Wer hat nun einen Vorteil von der Abgabe der Einkommensteuererklärung nur noch alle zwei Jahre? Meiner Meinung nach nicht der Arbeitnehmer.
Tipp: Da es bei Arbeitnehmern fast immer Geld zurück gibt (z. B. immer, wenn Kirchensteuer bezahlt wird), sollten Sie, wenn Sie es bisher noch nicht getan haben, bis zum 31. Dezember 2010 die Erklärungen für 2006, 2007 und 2008 abgeben. Es kann sogar lohnenswert sein, die Erklärungen für die Jahre 2003, 2004 und 2005 noch einzureichen, auch wenn diese zunächst nicht vom Finanzamt bearbeitet werden. Denn der Bundesfinanzhof prüft, ob die Abgabe freiwilliger Steuererklärungen erst nach sieben Jahren verjährt. Um in jedem Fall nicht in Konflikt mit Abgabefristen zu kommen, muss Ihre Steuererklärung für 2006 bis zum 31. Dezember 2010, 24 Uhr, mit dem Knallen der Sektkorken beim Finanzamt angekommen sein.
Gerade die erstmalige Erstellung der Einkommensteuererklärung ist nicht ganz einfach, so dass sich der Berater regelmäßig lohnt. Das Büro vom SteuerLuchs hilft Ihnen hier gerne mit.
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