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AUTOHAUS SteuerLuchs: Stichtag 31. Dezember

15.12.2010 12:30 Uhr
AUTOHAUS SteuerLuchs: Stichtag 31. Dezember
Barbara Lux-Krönig

AUTOHAUS SteuerLuchs-Expertin Barbara Lux-Krönig von der Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner erklärt, wann sich die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung bis 31. Dezember verlängert.

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Wer Einnahmen hat, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. Und das bis zum 31. Mai des Folgejahres. Unternehmer werden meistens vom Finanzamt an die Abgabe der Einkommensteuererklärung erinnert, nicht so Arbeitnehmer. Ist ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein eingeschaltet, verlängert sich die Frist bis zum 31. Dezember.

Aufgepasst: Für alle, die ihre Steuererklärungen bisher noch nicht abgegeben haben, ergeben sich neue Chancen auf Steuererstattungen für gleich mehrere Jahre rückwirkend! Der Gesetzgeber hat die Zweijahresfrist für die Abgabe der Steuererklärung aufgehoben. Nun können Sie Ihre Steuererklärungen - falls noch nicht gemacht - für die letzten vier Jahre abgeben. Das heißt, dass auch die Steuererklärung 2006 noch bis zum 31. Dezember 2010 eingereicht werden kann.

Darum: Wir raten allen, die in den letzten Jahren Einkommen- oder Lohnsteuer bezahlt, aber keine Steuererklärung abgegeben haben, diese noch bis zum 31. Dezember einzureichen. Es ist nämlich kein Zufall, dass Sie vom Staat nicht zur Abgabe der Erklärung aufgefordert werden. Das Finanzamt geht nämlich eher von einer Steuererstattung als von einer Steuernachzahlung aus und lässt Sie deswegen in Ruhe. Werden Sie also aktiv und holen Sie sich Ihr Geld zurück. Als positiver Nebeneffekt werden die Steuererstattungen für die weit zurückliegenden Jahre auch noch mit sechs Prozent jedes Jahr verzinst.

Es kann sich sogar lohnen, die Steuererklärungen für die Jahre 2003 - 2005 bis zum 31. Dezember 2010 einzureichen. Das Bundesverfassungsgericht prüft momentan, ob eine freiwillige Steuererklärung bis zu sieben Jahre rückwirkend abgegeben werden kann. Sollte das Finanzamt diese Steuererklärung ablehnen, empfehlen wir, gegen den Ablehnungsbescheid Einspruch einzulegen und "Ruhen des Verfahrens" zu beantragen.

Empfehlung: Wird Ihnen das Ganze zu kompliziert, prüfen wir gerne für Sie, ob die Abgabe einer Steuererklärung für die zurückliegenden Jahre sinnvoll und lukrativ ist.

Brauchen auch Sie einen Steuer-Tipp? Dann schicken Sie Barbara Lux-Krönig von der Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner einfach eine E-Mail: lux@raw-partner.de

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