-- Anzeige --

AUTOHAUS SteuerLuchs: Wissenswertes zum Jahresabschluss (10)

30.03.2010 12:24 Uhr
AUTOHAUS SteuerLuchs: Wissenswertes zum Jahresabschluss (10)
Barbara Lux-Krönig

Die neue Fachreihe zum Themengebiet Steuern von AUTOHAUS Online und Wirtschaftsprüferin Barbara Lux-Krönig von der Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner. Zehnter Beitrag: Personalrückstellungen

-- Anzeige --

Personalrückstellungen

Rückstellungen für noch ausstehende Personalkosten können das Ergebnis noch einmal kräftig beeinflussen. Daher sollten diese zeitnah und vor Weitergabe der Zahlen an die Banken berechnet und eingebucht werden. Folgende Rückstellungen für Personalkosten fallen regelmäßig in Autohäusern an:

Pensionsrückstellungen: Pensionsrückstellungen sind zu bilden, wenn das Unternehmen seinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersrente zugesagt hat. Die Rückstellungshöhe wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen, die unter anderem die Lebenserwartung und die Rentenhöhe berücksichtigen, ermittelt. Hierzu ist ein Pensionsgutachten in Auftrag zu geben.

Urlaub: Übernehmen Mitarbeiter Urlaubstage aus dem alten Jahr in das neue Jahr, ist hierfür eine Rückstellung für noch nicht genommenen Urlaub zu bilden. Hierzu ist das auf die Urlaubstage anteilig entfallende Gehalt zuzüglich der Arbeitgeberbeiträge (2009: ca. 21 Prozent) zur Sozialversicherung zurückzustellen. Sollte Urlaubsgeld erst mit Inanspruchnahme des Urlaubs ausbezahlt werden, ist auch dieses anteilig zurückzustellen.

Überstunden: Entsprechend der Urlaubsrückstellung ist für noch nicht genommene Überstunden, soweit diese am Jahresende nicht verfallen bzw. durch das Gehalt abgegolten sind, eine Rückstellung zu bilden. Die Berechnung erfolgt wie bei der Urlaubsrückstellung.

Noch nicht ausbezahlte Prämien und Tantiemen: Für noch nicht ausbezahlte Prämien und Tantiemen ist in Höhe der zu zahlenden Beträge zuzüglich der Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers eine Rückstellung zu bilden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Prämienanspruch im alten Jahr bereits entstan¬den ist. Hier ist auf die einzelvertraglichen Regelungen mit dem Mitarbeiter abzustellen. Lohnsteuerlich sind die Prämien und Tantiemen erst mit Auszahlung an die Mitarbeiter im Folgejahr zu versteuern.

Jubiläumsrückstellung: Jubiläumszuwendungen gelten als zusätzliches Entgelt für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung. Bei Zusage von Jubiläumszuwendungen durch den Arbeitgeber ist eine Rückstellung in dem Umfang zu bilden, wie der Arbeitnehmer durch seine bisherige Betriebszugehörigkeit einen rechnerischen Anspruch erworben hat. Steuerrechtlich dürfen Jubiläumsrückstellungen jedoch nur sehr eingeschränkt gebildet werden.

Weitere denkbare Rückstellungen für Personalkosten sind noch nicht ausbezahlte Abfindungen und die Lohnfortzahlung bei sofortiger Freistellung für im alten Jahr gekündigte Mitarbeiter.

Altersteilzeit: Hierzu mehr in einem eigenen Beitrag.

Fazit: Rückstellungen für Ansprüche des Arbeitnehmers aus dem Dienstverhältnis sind zwingend zu bilden, wenn der Anspruch bereits entstanden ist, die Auszahlung jedoch erst in den Folgejahren erfolgt. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten Sie Urlaub und Überstunden auch unterjährig im Auge behalten.

Brauchen auch Sie einen Steuer-Tipp? Dann schicken Sie Barbara Lux-Krönig von der Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner einfach eine E-Mail: mailto:lux@raw-partner.de

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Auto News für die Automobilbranche: AUTOHAUS ist eine unabhängige Abo-Fachzeitschrift für die Automobilbranche und ein tagesaktuelles B2B-Online-Portal. AUTOHAUS bietet Auto News, Wirtschaftsnachrichten, Kommentare, Bilder und Videos zu Automodellen, Automarken und Autoherstellern, Automobilhandel und Werkstätten sowie Branchendienstleistern für die gesamte Automobilbranche. Neben den Auto News gibt es auch Interviews, Hintergrundberichte, Marktdaten und Zulassungszahlen, Analysen, Management-Informationen sowie Beiträge aus den Themenbereichen Steuern, Finanzen und Recht. AUTOHAUS bietet Auto News für die Automobilbranche.