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Urteil: Teilehändler darf nur Produkte mit Prüfzeichen verkaufen

22.01.2013 11:05 Uhr
Urteil: Teilehändler darf nur Produkte mit Prüfzeichen verkaufen
Urteil: Ohne ein Prüfzeichen wie bei diesem Bremsbelag geht es im Teileverkauf nicht.
© Foto: ATE

Ein Shop-Betreiber bei Ebay kann sich laut Oberlandesgericht Hamm nicht mit dem Hinweis aus der Verantwortung stehlen, dass die angebotenen Produkte nicht zugelassen sind.

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Fahrzeugteile ohne amtliches Prüfzeichen dürfen nicht zum Verkauf angeboten werden, wenn die objektive Möglichkeit besteht, dass sie in Deutschland und damit im Geltungsbereich der StVZO verwendet werden. Auf ein entsprechendes Urteil vom September 2012 hat kürzlich das Oberlandesgericht Hamm hingewiesen (OLG-Az.: I-4 W 72/12).

Im Streitfall hatte der Beklagte in seinem "kfzshop" auf der Online-Plattform Ebay zwar darauf hingewiesen, dass die angebotenen Scheinwerferlampen nicht für den Straßenverkehr zugelassen seien und nicht der StVZO entsprächen. Dies änderte laut Gericht aber nichts an der Tatsache, dass es sich um ein "unzulässiges Feilbieten nicht bauartgenehmigter Fahrzeugteile" handelte. Für das in § 22a StVZO geregelte Verbot komme es nämlich ausschließlich auf die objektive Verwendungsmöglichkeit des Fahrzeugteils an. (ng)

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KOMMENTARE


Ein erfolgreicher Händler

22.01.2013 - 18:18 Uhr

Na endlich wird mal was für den echten Fachhandel getan und diesen EBAY-Shop´s der Hahn abgedreht.Wir als Fachhändler verkaufen QUALITÄT und nicht nur den PREIS.Gruß


Gaßner

20.02.2013 - 11:54 Uhr

Ich halte das für stark übertrieben. Wenn der Verkäufer AUSREICHEND darauf hinweist sollte das kein Problem darstellen.Wir verkaufen relativ viele Teile für Motorsportzwecke, wie verkaufe ich sowas rechtlich sicher? Gar nicht?Ich hab kann ja nicht jede ausgelieferte Felge / Reifen /... beobachten ob der Kunde damit nicht doch im Bereich der StVZO fährt?


wolfgang witsch

30.05.2013 - 11:39 Uhr

info für Sybertz


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