-- Anzeige --

Vorführwagen: Kein Klassen-Unterschied bei CO2-Angaben

26.04.2013 09:45 Uhr
Vorführwagen: Kein Klassen-Unterschied bei CO2-Angaben
Bei Vorführwagen mit über 1.000 Kilometern auf dem Tacho entfällt in der Regel die Kennzeichnungspflicht.
© Foto: Imago/Wolterfoto

Schlappe für die Wettbewerbszentrale: Laut aktuellem Urteil ist das einzig entscheidungserhebliche Kriterium für die CO2-Kennzeichnungspflicht die Laufleistung des Vorführwagens.

-- Anzeige --

Das Landgericht Traunstein hat eine Klage der Wettbewerbszentrale München gegen ein Autohaus abgewiesen, das Vorführwagen der Oberklasse in einer Printanzeige beworben hatte, die keine Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen enthielten. Alle angebotenen Fahrzeuge wiesen eine Laufleistung von mehr als 1.000 Kilometern auf. Auf diese Entscheidung vom 19. April 2013 (Az.: 7 0 3035/12) weist aktuell Branchenwalt Christopher Jacoby aus Frankfurt/Main hin.

Die Wettbewerbszentrale vertrat in dem Verfahren die Auffassung, dass bei Vorführwagen der Ober- bzw. Luxusklasse die vom Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 21. Dezember 2011 (Az. I ZR 190/10) aufgestellte Laufleistungsgrenze von 1.000 Kilometern, ab der im Regelfall die Kennzeichnungspflicht nach der Pkw-EnVKV entfällt, nicht zur Anwendung kommen dürfe.

Das sah das Landgericht Traunstein anders. Eine Differenzierung nach Fahrzeugklassen habe der BGH in seiner Entscheidung gerade nicht vorgenommen, "so dass das einzig entscheidungserhebliche Kriterium für eine Kennzeichnungspflicht die Laufleistung des Fahrzeuges ist", hieß es. Jacoby: "Das Gericht hat somit bestätigt, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofes nicht nur für Autos aus dem Volumensegment gilt, sondern auch für Fahrzeuge der Ober- wie auch Luxusklasse." (AH)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


R.G.

26.04.2013 - 17:46 Uhr

Endlich mal eine Rechtsprechung mit der man leben kann und eine Schlappe für die Wettbewerbshüter. Recht so !


Thommy K

27.04.2013 - 11:42 Uhr

Daumen hoch fü diese Rechtsprechung ....


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Auto News für die Automobilbranche: AUTOHAUS ist eine unabhängige Abo-Fachzeitschrift für die Automobilbranche und ein tagesaktuelles B2B-Online-Portal. AUTOHAUS bietet Auto News, Wirtschaftsnachrichten, Kommentare, Bilder und Videos zu Automodellen, Automarken und Autoherstellern, Automobilhandel und Werkstätten sowie Branchendienstleistern für die gesamte Automobilbranche. Neben den Auto News gibt es auch Interviews, Hintergrundberichte, Marktdaten und Zulassungszahlen, Analysen, Management-Informationen sowie Beiträge aus den Themenbereichen Steuern, Finanzen und Recht. AUTOHAUS bietet Auto News für die Automobilbranche.