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AUTOHAUS SteuerLuchs: Ausblick auf das Jahr 2019

28.11.2018 10:03 Uhr
AUTOHAUS SteuerLuchs: Ausblick auf das Jahr 2019
AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig
© Foto: Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner

Mindestlohn, Kindergeld, Rentenversicherung – für das kommende Jahr sind einige Änderungen und Neuerungen geplant. AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig kennt die Details.

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Das Jahr neigt sich langsam aber sicher dem Ende zu. Diese Gelegenheit möchten wir nutzen, um Sie schon jetzt über die geplanten Neuerungen im kommenden Jahr zu informieren.

=> Gemäß dem Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt und beträgt seit dem 1. Januar 2017 8,84 Euro pro Stunde. Nach Beratungen der Mindestlohn-Kommission soll der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro pro Stunde angehoben werden.

=> Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld bleibt mit 0,06 Prozent für das Kalenderjahr 2019 konstant.

=> Ab dem 1. Januar 2019 sieht das GKV-Versichertenentlastungsgesetz eine paritätische Finanzierung der möglichen individuellen Zusatzbeiträge der Krankenkassen vor. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden damit im kommenden Kalenderjahr wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden.

=> Mit dem Familienentlastungsgesetz steigt das Kindergeld um zehn Euro je Kind und Monat weiter an. Für das erste und zweite Kind bedeutet das jeweils 204 Euro, 210 Euro für das dritte Kind und 235 Euro für jedes weitere Kind. Die Erhöhung des Kindergelds erfolgt jedoch erst ab Juli 2019.

=> Ein Gesetzesentwurf über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung sieht vor, dass der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung auf 18,6 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 24,7 Prozent festgesetzt werden soll. Im Vergleich zum Jahr 2018 bedeutet das keine Veränderung. Mit dem Entwurf will der Gesetzgeber zudem dafür sorgen, dass der Beitragssatz die Marke von 20 Prozent bis zum Jahr 2025 nicht über- und die Marke von 18,6 Prozent nicht unterschreitet.

=> Mit dem Gesetzesentwurf zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung soll der Beitragssatz ab 2019 um 0,5 Prozentpunkte und damit auf 3,5 Prozent angehoben werden.

=> Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung soll hingegen sinken. Geplant ist eine gesetzliche Absenkung von 3,0 auf 2,6 Prozent und eine zusätzliche Absenkung bis Ende 2022 per befristeter Verordnung um nochmals 0,1 Prozent. Der Beitragssatz würde ab dem 1. Januar 2019 damit bei 2,5 Prozent liegen.

Hinweis:

Noch sind nicht alle geplanten Änderungen bereits in Stein gemeißelt. Teilweise befinden sich die Entwürfe noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren, teilweise steht die Zustimmung des Bundesrats noch aus. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

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Brauchen Sie einen Steuer-Tipp? Dann schauen Sie auf unserer Homepage https://raw-partner.de/ vorbei. Bei Fragen oder An­regungen stehen Ihnen Barbara Muggenthaler (muggenthaler@raw-partner.de) und Maximilian Appelt (appelt@raw-partner.de) zur Verfügung.


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