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AUTOHAUS SteuerLuchs: Der Jahresabschluss, Teil I – Die Eigenkapitalquote

30.01.2013 09:09 Uhr
AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig

Die Kreditvergabe in wirtschaftlich ungewissen Zeiten ist ein heikles Thema. Banken, auch die Herstellbanken, prüfen genau die Bonität ihrer Kunden. Ein wichtiges Kreditvergabekrite­rium ist die Eigenkapitalquote.

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Die Kreditvergabe in wirtschaftlich ungewissen Zeiten ist ein heikles Thema. Banken, auch die Herstellbanken, prüfen genau die Bonität ihrer Kunden. Ein wichtiges Kreditvergabekrite­rium ist dabei die Eigenkapitalquote. Diese gibt an, welchen prozentualen Anteil das Eigen­kapital am Gesamtkapital des Unternehmens hat.

Eigenkapital steht dem Unternehmen zur Verfügung, ohne dass eine Verpflichtung zur Rück­zahlung besteht. Das unterscheidet es vom Fremdkapital, das in der Regel als Bankkredit und/oder Lieferantenkredit bereitgestellt wird.

Hat das Unternehmen eine gute Eigenkapitalausstattung, steigt auch seine Kreditwürdigkeit. Ziel muss es sein, eine Eigenkapitalquote von mindestens 15 Prozent zu erreichen. Und so berechnet sich die Eigenkapitalquote: Eigenkapitalquote = Eigenkapital / Bilanzsumme x 100.

Die Unternehmer sollten stets die Steigerung der Eigenkapitalquote im Auge behalten. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Erhöhung des Stamm- oder Haftkapitals (formbedürftig)
  • Zuzahlungen in Rücklagen (formfrei)
  • Bilanzsummenkürzung zum Stichtag, Abbau des Fahrzeugbestandes und dadurch Re­duzierung der Einkaufsfinanzierung
  • Beste Art der Steigerung der Eigenkapitalquote ist jedoch ein hoher Gewinn, der nicht entnommen wird. 

Fazit: Das einzige Problem an einem hohen Gewinn ist, dass dies auch eine höhere Steuerzahlung nach sich zieht. "Kein Bonus ohne Malus."

Brauchen auch Sie einen Steuer-Tipp? Dann schicken Sie Barbara Lux-Krönig von der Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner einfach eine E-Mail: lux@raw-partner.de

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KOMMENTARE


Herbert Seeger

30.01.2013 - 11:59 Uhr

Um die Bilanzsumme zu kürzen ist der Bestandsabbau von Lagerfahrzeugen natürlich hilfreich. Zum Jahresende wollen jedoch die Hersteller Ihre Bestände immer abbauen und bieten deshalb oft attraktive Fahrzeugpakete an.Es empfiehlt sich deshalb, das eigene Geschäftsjahr nicht am 31.12. enden zu lassen. Dann kann zum kalendarischen Jahresende günstig eingekauft werden.Sprechen Sie mal Ihren Steuerberater an.Viele GrüßeHerbert SeegerNetzwerk für den Automobilhandel


Detlef Rüdel

30.01.2013 - 13:33 Uhr

Die Maxime muss lauten: Bilanzsumme runter, EK-Quote rauf, um gegenüber der Bank besser in der Betrachtung zum Rating dar zustehen. Was für ein Blödsinn, daher das Geschäftsjahr zu verschieben. Das Kunststück muss heißen: Nur so wenig an Verbindlichkeiten zu haben, wie es sein muss. All das macht sich nicht nur im Rating bemerkbar, sondern auch in der Kasse, da dafür weniger an Fremdkapital Zinsen zu zahlen ist. Oberste Priorität, ist Liquidität, egal wie gut ggf. ein Schnäppchen vom Hersteller/Importeur aussieht. Daher Liquidität, geht vor Rentabilität....


Holger Möser

30.01.2013 - 20:52 Uhr

Ein abweichendes Wirtschaftsjahr wegen attraktiver Einkaufskonditionen einzuführen, da wäre ich vorsichtig. Erfahrungsgemäß gibt es erhebliche Mehrkosten im Verwaltungs- und IT-Bereich, wenn das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweichend umgestellt wird. Die besseren Einkaufskonditionen wiegen das nicht wieder auf.


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