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AUTOHAUS SteuerLuchs: Erhöhung des Mindestlohns

04.11.2020 10:00 Uhr
AUTOHAUS SteuerLuchs: Erhöhung des Mindestlohns
Die AUTOHAUS-Steuerexperten Barbara Muggenthaler und Maximilian Appelt von RAW-Partner.
© Foto: RAW-Partner

Bis zum 1. Juli 2022 steigt der Mindestlohn in vier Stufen, von derzeit 9,35 Euro brutto auf 10,45 Euro brutto je Stunde.

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Ende Oktober hat die Bundesregierung die "Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung" beschlossen und folgt damit dem Vorschlag der Mindestlohnkommission. Bis zum 1. Juli 2022 steigt der Mindestlohn in vier Stufen, von derzeit 9,35 Euro brutto auf 10,45 Euro brutto je Stunde:

  • zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro
  • zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro
  • zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro
  • zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle volljährigen Arbeitsnehmer. Der Min­destlohn muss nicht bei Minderjährigen ohne abgeschlossene Berufsausbildung, insbeson­dere Schülern, Auszubildenden, Pflichtpraktika z.B. im Rahmen eines Studiums oder bei Prak­tika unter drei Monaten sowie bei ehrenamtlichen Tätigkeiten gezahlt werden. Auch bei Lang­zeitarbeitslosen, nach einer Arbeitsaufnahme gilt der Mindestlohn in den ersten sechs Mona­ten nicht.

Abweichend von dem oben aufgeführten Mindestlohn gibt es in einigen Branchen (wie z.B. im Baugewerbe, Gebäudereinigung) einen höheren Mindestlohn.

Hinweis:

Beachten Sie, dass der Mindestlohn auch für Minijobber gilt. Bei Erhöhung des Mindestlohns ist daher darauf zu achten, dass die monatliche Arbeitszeit von Minijobbern angepasst wird, damit die Minijob-Grenze von 450 Euro pro Monat nicht überschritten wird. In den nächsten zwei Jahren muss die Anpassung jeweils zum 1. Januar und 1. Juli vorgenommen werden.

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Brauchen Sie einen Steuer-Tipp? Dann schauen Sie auf unserer Homepage https://raw-partner.de/ vorbei. Bei Fragen oder An­regungen stehen Ihnen Barbara Muggenthaler (muggenthaler@raw-partner.de) und Maximilian Appelt (appelt@raw-partner.de) zur Verfügung.


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KOMMENTARE


Thomas

23.11.2020 - 12:01 Uhr

Minijobgrenze muss erhöht werden!


Henry

23.11.2020 - 21:57 Uhr

Jaja, der Staat legt fest, was man verdient, bestimmt wer sein Geschäft wann, oder überhaupt noch öffnen darf oder schließen muss, „stürmt“ frühmorgens mit dem stark aufgestockten Zoll den hiesigen kleinen Metzger und kontrolliert mit bewaffneten Beamten die Arbeitszeiten und die penible Einhaltung der Pausen von den 2 Halbtagskräften, während ein paar Handwerker, die ihr Vesper kaufen wollen, draußen vor dem Laden -mit Maske - frierend warten müssen......Anderseits kriegt ein Autokäufer beim Erwerb der größten Erfindung seit dem Rad, einem alle Probleme lösenden Elektroauto, 10.000€ Steuergeld Prämie usw.usw. Die Auflagen, Gängelungen und Vorschriften jedwelcher Art waren schon vor 20 Jahren in unserer Branche eher ermutigend zum Aufhören, als zum Weitermachen, was sich seither noch alles zu unseren Ungunsten verändert hat, geht auf keine Kuhhaut mehr......Mein Großvater war noch ein glücklicher Unternehmer und Autohändler. Es wird dringend Zeit für einen Neustart (vgl. Deppen-Anglizismus „Reset“), aber bitte im besten bürgerlichen Sinne mit Freiheiten wie vor 60 Jahren, nicht im sozialistischen Sinne, wie es unserer Nomenklatura vorschwebt.


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