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AUTOHAUS SteuerLuchs: Grundsteuer ist verfassungswidrig

18.04.2018 15:23 Uhr
Barbara Lux-Krönig
AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig
© Foto: Martina Klein

Laut dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die derzeitige Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig. Diese muss vom Gesetzgeber nun neu geregelt werden.

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Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die derzeitig geltenden Vor­schriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftliche Flächen, die Grundsteuer B für sonstige Grundstücke (bebaut und unbebaut).

In Westdeutschland werden die Einheitswerte für Grundbesitz nach dem Bewertungsgesetz noch heute auf der Grundlage der Wertverhältnisse zum 1. Januar 1964 ermittelt, in Ostdeutsch­land sogar zu den Werten aus dem Jahr 1935.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber nun enge zeitliche Vorgaben bis zu einer Neuregelung gegeben:

  • Bis zum 31. Dezember 2019 gelten die in der Vergangenheit festgestellten Einheitswerte und die drauf beruhenden Grundsteuerbescheide weiter. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Gesetzgeber eine Neuregelung in Kraft setzen.
  • Wenn der Gesetzgeber eine Neuregelung in Kraft gesetzt hat, gelten die beanstande­ten Bewertungsregeln noch für weitere fünf Jahre fort, aber längstens bis zum 31. Dezember 2024.

In der Vergangenheit gab es schon verschiedene Vorschläge für eine Neuregelung, unter anderem das "Kostenwertmodell". Nach diesem würden 35 Millionen Grundstücke und Im­mobilien neu zu bewerten sein.

Nach einer ersten Stellungnahme von Immobilienverbänden würde das Modell in Einzelfällen bis hin zu einer Vervierzigfachung der Grundsteuer führen. Bundesfinanzminister Scholz hat hingegen in einer ersten Reaktion klargestellt, dass der Gesetzgeber eine Steuererhöhung vermeiden will. Warten wir mal ab...

Hinweis

Wir werden das Thema ausführlich in der nächsten Ausgabe von Autohaus (Heft 9) in der Rubrik Recht und Steuern behandeln.

 

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Brauchen Sie einen Steuer-Tipp? Dann schauen Sie auf unserer Homepage https://raw-partner.de/ vorbei. Bei Fragen oder An­regungen stehen Ihnen Barbara Muggenthaler (muggenthaler@raw-partner.de) und Maximilian Appelt (appelt@raw-partner.de) zur Verfügung.


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