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AUTOHAUS SteuerLuchs: Tax Compliance im Autohaus – sinnvoll?

30.03.2017 09:11 Uhr
Barbara Lux-Krönig
AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig
© Foto: Barbara Lux-Krönig

Die Finanzverwaltung empfiehlt die Einführung innerbetrieblicher Kontrollsysteme hinsichtlich Steuer-Themen und hat deren Ausgestaltung angestoßen.

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Sind die Zeiten von steuerlichen Nacherklärungen und Verständigung mit dem Finanzamt vorbei? Betrachtet man bestimmte Maßnahmen der Finanzverwaltung des letzten Jahres, so könnte man diesen Eindruck gewinnen. Das Bundesfinanzministerium hat einen Erlass ver­öffentlicht, in dem es den Beamten Empfehlungen gibt, wie diese einfache Korrekturen von Steuererklärungen von (verdeckten) Selbstanzeigen unterscheiden sollen. Denn die jeweils unterschiedlichen Auswirkungen sind enorm: im ersten Fall werden lediglich sachliche Kon­sequenzen gezogen und im zweiten Fall wird regelmäßig ein Steuerstrafverfahren gegen die handelnden Personen eröffnet. Letzteres kann zwar unter bestimmten Umständen in der Straffreiheit enden. Nicht zuletzt seit Uli Hoeneß ist jedoch bekannt, dass so etwas aber auch anders ausgehen kann.

Als wesentliches neues Unterscheidungsmerkmal für die beiden vorgenannten Fälle hat die Finanzverwaltung nun erstmals ein so genanntes "innerbetriebliches Kontrollsystem, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient", genannt. Ist ein derartiges System implementiert, so können die Haftungsrisiken für die Unternehmer minimiert werden.

Unabhängig davon ist die Finanzverwaltung auch auf das Institut der Wirtschaftsprüfer zuge­gangen und hat dieses gebeten, für die Wirtschaftsprüfer Prüfungshinweise zu erarbeiten, welche diese bei der Ausgestaltung und Prüfung von Tax Compliance Management Syste­men beachten sollen.

In der Summe ergibt sich also das Bild, dass die Finanzverwaltung einerseits die Einführung innerbetrieblicher Kontrollsysteme hinsichtlich Steuer-Themen empfiehlt und andererseits eine wenn nicht einheitliche, so doch zumindest strukturierte Ausgestaltung dieser steuerli­chen Kontrollsysteme angestoßen hat.

Hinweis:

Wenn Sie mehr über Tax Compliance Systeme erfahren wollen, empfehlen wir Ihnen einen Blick in die nächste Print-Ausgabe der Zeitschrift AUTOHAUS vom 3. April 2017. Dort stellen wir Ihnen in der Rubrik Steuern und Recht die Vorzüge und Ausgestaltungsmöglichkeiten eines Tax Compliance Systems im Autohaus vor.

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Brauchen Sie einen Steuer-Tipp? Dann schauen Sie auf unserer Homepage https://raw-partner.de/ vorbei. Bei Fragen oder An­regungen stehen Ihnen Barbara Muggenthaler (muggenthaler@raw-partner.de) und Maximilian Appelt (appelt@raw-partner.de) zur Verfügung.


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