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AUTOHAUS SteuerLuchs: Update zum Geldwäschegesetz

05.07.2017 11:12 Uhr
Barbara Lux-Krönig
AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig
© Foto: Barbara Lux-Krönig

Das neue Geldwäschegesetz ist zum 26. Juni 2017 in Kraft getreten. AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig kennt die wichtigsten Neuerungen.

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Die AUTOHAUS SteuerLuchs-Redaktion hat schon Anfang April auf das neue Geldwäschegesetz hinge­wiesen. Nun ist das Gesetz zum 26. Juni 2017 auch in Kraft getreten.

Nochmal in Kürze die wichtigsten Neuerungen:

Der Schwellenwert für Bargeldgeschäfte wird von 15.000 Euro auf 10.000 Euro abge­senkt. Somit treffen die Kfz-Händler die gesonderten Sorgfalts- / Identifikations­pflichten bei Bar­geldgeschäften ab 10.000 Euro.

Als weitere Neuerung wird ein Transparenzregister für die wirtschaftlichen Berechtig­ten ein­geführt. Damit soll es zukünftig leichter werden, herauszufinden, wer Eigentümer oder An­teilseigner von Unternehmen sind.

Höhere Sanktionen und Prangervorschrift. Zukünftig darf die Aufsichtsbehörde die Buß­geldverfahren im Internet veröffentlichen.

Risikoanalyse tritt in den Vordergrund. Unternehmen müssen eine Risikoanalyse für das eigene Unternehmen, die eigenen Kundenstrukturen und die Transaktionsrisiken erstellen. Diese Analyse muss dokumentiert werden und ist auf Verlangen der Auf­sichtsbehörde vorzulegen. Dabei muss nach dem Gesetzeswortlaut das Risikomana­gement im Hinblick auf Art und Umfang der Geschäftstätigkeit angemessen sein. Hilfen zu der Risikoanalyse können Anlage 1 und Anlage 2 zu dem "Gesetz zur Um­setzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransfer­verordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersu­chungen" geben. In der Anlage 1 werden Faktoren für ein potenziell geringeres Risiko aufgeführt, in Anlage 2 Faktoren für ein potenziell höheres Risiko. Diese Anlagen ge­ben aber leider nur eine Grobstruktur wieder.

Hinweis:

Die Pflichten nach dem neuen Geldwäschegesetz nehmen deutlich zu. Dabei ist in der Pra­xis durchaus zu beobachten, dass einige Kfz-Händler auf die Entgegennahme von Bargeld gänzlich verzichten. Die richtige Umgangsweise mit Bargeldzahlungen muss jeder Unter­nehmer für sich selbst klären. Jedoch wird es in Zukunft noch wichtiger auf eine genaue und vollständige Do­kumentation zu achten.

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Brauchen Sie einen Steuer-Tipp? Dann schauen Sie auf unserer Homepage https://raw-partner.de/ vorbei. Bei Fragen oder An­regungen stehen Ihnen Barbara Muggenthaler (muggenthaler@raw-partner.de) und Maximilian Appelt (appelt@raw-partner.de) zur Verfügung.


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KOMMENTARE


poldi66

07.07.2017 - 11:41 Uhr

WAAAAAAAAAAAAHHHHHNNNNSIIIINNNNNN!!!!!!!Sowas ist das größte Bürokratiemonster aller Zeiten!! Der Staat wälzt seine polizeilichen Pflichten auf eh schon maßlos bürokratisch überlastete Firmen ab!!!! Wieso unternimmt da keiner was dagegen??? Das kann doch nicht wahr sein...


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