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Geldstrafe: Autofahrerin wegen Videoaufnahmen verurteilt

02.10.2017 11:25 Uhr
Geldstrafe: Autofahrerin wegen Videoaufnahmen verurteilt
Achtung bei der Nutzung von Kameras im Auto!
© Foto: Picture Alliance/Wolfgang Kumm

Das anlasslose Filmen im öffentlichen Raum verletzt nach Ansicht des Münchner Amtsgerichts das Recht auf Selbstbestimmung gefilmter Personen.

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Autofahrer dürfen ihren Wagen laut einem Urteil des Münchner Amtsgerichts nicht mit Kameras ausstatten, um mögliche Sachbeschädigungen an dem Fahrzeug zu dokumentieren. Das Gericht verurteilte eine 52-Jährige nach Angaben vom Montag zu einer Geldstrafe von 150 Euro, weil sie gegen das Datenschutzgesetz verstoßen habe (Urteil vom 9. August 2017, Az.: 1112 OWi 300 Js 121012/17).

Die Münchnerin hatte im August 2016 ihr Auto geparkt, in dem vorne und hinten Videokameras installiert waren. Als ein anderes Fahrzeug ihren Wagen beschädigt hatte, ging sie mit den Aufnahmen zur Polizei.

Der Richter argumentierte, das anlasslose Filmen im öffentlichen Raum verletze das Recht auf Selbstbestimmung gefilmter Personen. Er hielt der Frau aber zugute, dass das Fahrzeug schon einmal beschädigt worden sei und sie "subjektiv einen Anlass hatte, die Kameras einzusetzen". Gegen das Urteil wurde Rechtsbeschwerde eingelegt; es ist damit noch nicht rechtskräftig.

Generell kann ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz den Angaben nach mit einer Geldbuße von bis zu 300.000 Euro geahndet werden. Im aktuellen Fall berücksichtigte das Gericht, dass die Frau nur 1.500 Euro netto verdiene. (dpa)

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KOMMENTARE


Beobachter

02.10.2017 - 18:09 Uhr

Muss man dazu noch irgend etwas sagen?Schadenverursacher werden mit einem solchen Urtail wegen Datenschutzes unter Generalschutz gestellt und haben freie Bahn.Die Lobby der Spacken hat ihr Ziel erreicht!Willkommen in der Bananenrepublik.


GS

02.10.2017 - 18:26 Uhr

Willkommen in Absurdistan 2017 !Da wird auf allen Plätzen gefilmt und überwacht was das Zeug halt, wenn sich jedoch der "kleine Mann" schützen will ist das ein Verstoss gegen den Datenschutz. Das ist alles nicht mehr auszuhalten.


Lutz

04.10.2017 - 11:11 Uhr

...hoffentlich wiederfährt diesem verbürokratisierten Richter oder seiner Familie mal selbiges!!


ich weiss es besser

04.10.2017 - 12:41 Uhr

Unfassbar! Ein weiterer Beweis dafür, wie weit sich die Gerichte samt Ihren Richtern von der realität entfernen und Deutschland zur Lachnummer wird. Weltweit gilt dieses Mittel der Blickerfassung als Beweis vor Gericht, nur hier nicht - Was soll das frage ich mich ?! Digitalisierung ja, aber doch nicht in Deutschland!


HJS

05.01.2018 - 18:23 Uhr

Nicht genug, dass Täterschutz über Opferschutz geht, jetzt wird Täterschutz noch mit Strafen für die Opfer gewaltsam durchgesetzt! Herr Richter hat wohl plötzlich vergessen, dass er in seiner tatrichterlichen Erkenntnis ausdrücklich freigestellt ist vom Gesetzgeber! Und seit wann werden in Zivilverfahren in Deutschland Kläger auch strafrechtlich belangt? Oder wer hat hier ein Strafverfahren gegen das Opfer in Gang gesetzt? Die Polizei? Der Täter? Einfach nur UNFASSBAR!


Realist

06.03.2018 - 14:46 Uhr

Ich vermute, dass dem Richter sowie dem Anzeigenerstatter -wegen des Vertoßes geg. das Datenschutzgesetz- der Gesunde Menschenverstand temporär abhanden gekommen ist.Den Rest behalte ich lieber für mich......


JE

07.03.2018 - 07:11 Uhr

Ich finde die Kommentare bei Autohaus zunehmend befremdlich. Obwohl, es passt in die Zeit. Alles ist immer schlecht und immer natürlich gegen, ja gegen wen eigentlich?Ich gehe über die Straße, und keine Privatperson hat das Recht, mich dabei zu filmen. Es geht nicht nur um Opfer- oder Täterschutz. Sondern um den Schutz aller anderen Personen, die an dieser Kamera vorbeilaufen. Und dieses Recht durchzusetzen, zeugt von Vernunft des Gerichtes. Es kann eben nicht jeder jeden unter Verdacht stellen, und das ist auch gut so. Wer in einen Spitzelstaat ziehen möchte, findet sicherlich auf dieser Erde genug Auswahl.


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