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Richter mit Hammer, Auto im Hintergrund

©Foto: Adobe Stock - HN Works

Das Wettbewerbsrecht im Autohaus


  • 11.04.2024 (zum Kalender hinzufügen)
  • Kanzlei JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner mbB, Ulrichsplatz 12, 86150 Augsburg
  • AUTOHAUS
  • Recht

DONNERSTAG, 11. April 2024 von 09:00 bis 16:00 Uhr

Kanzlei JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner mbB
Ulrichsplatz 12
86150 Augsburg

1. Neue PKW-EnVKV: Die neuen Pflichten zur Verbrauchs- und Emissionskennzeichnung
    a. Was hat sich generell geändert: weggefallene und hinzugekommene Pflichtangaben
    b. Ausweitung des Neuwagenbegriffs
    c. Erweiterung der Kennzeichnungspflicht auf die Langzeitmiete („Abo – Modell“)
    d. Art der Kennzeichnung
      aa. an der Verkaufsstätte
      bb. Druckschriftenwerbung
      cc. elektronische Werbung und digitale Verkaufsstätte
      dd. Kennzeichnung von Plug-In-Hybriden
    e. Ausnahmen der Haftung für plattformbedingte Unterlassung von Kennzeichnungspflichten
    f. Kündigung abgegebener Unterlassungserklärung aufgrund neuer Rechtslage
    g. Handlungsalternativen bei Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung 

2. Finanzierungs- und Leasingwerbung
    a. Leasing und Finanzierung: Pflichtangaben gem. der PreisangabenVO
    b. Kilometerleasing
    c. B2C und B2B
    d. Angabe von Überführungskosten und sonstiger Preisbestandteile
    e. Weitere Pflichtangaben

3. Beispiele für irreführende / unzulässige Werbung aus dem Automotivebereich

 

Herr Sascha Leyendecker, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Lehrbeauftragter an der Hochschule Augsburg

Die Teilnahmegebühr pro Person beträgt: 

249,- Euro netto pro Person (zzgl. 19% MwSt. =47,31€, insgesamt brutto 296,31€)

Für AUTOHAUS-Abonnenten:
199,- Euro netto pro Person (zzgl. 19% MwSt. = 37,81 insgesamt  brutto 236,81€)

* inklusive Kaffeepausen, kleinem Frühstück und Mittagessen 

Franziska Gottschalk
Tel.: +49 89 20 30 43 1022

E-Mail: franziska.gottschalk@tecvia.com


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